- Hunde benötigen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis, um in andere Länder zu reisen. Dieser beinhaltet eine Beschreibung des Tieres, seinen Namen und die Adresse des Besitzers sowie den Nachweis der nötigen Tollwutimpfung. Dieser Ausweis löst alle anderen zuvor in der Vergangenheit benutzten Reisedokumente ab. Ihr Tierarzt informiert Sie darüber, wie Sie den EU-Heimtierausweis erhalten.
- Hunde müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Dies geschieht durch den inzwischen üblichen Mikrochip, der unter der Haut des Tieres platziert wird. Der Chip wird in der Regel von einem Tierarzt eingesetzt. Die Übergangsfrist, während der in vielen Ländern auch noch eine Tätowierung als Kennzeichnung zugelassen war, ist 2011 abgelaufen.
- Hunde (und übrigens auch Katzen) müssen gegen Tollwut geimpft sein. Ihr Tierarzt trägt nach erfolgter Impfung den Impfnachweis im Ausweis ein.
Besondere Anforderungen für bestimmte Länder in Europa
Interessante rechtliche Details außerhalb der EU Richtlinie: Nach Frankreich dürfen eine Reihe von Listenhund-Rassen (sog. "Kampfhunde") nicht eingeführt werden. In Ungarn gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln für Hunde eine Maulkorbpflicht. In Österreich ist die Mitnahme von Maulkorb und Leine generell vorgeschrieben. Mehr zu Sonderregeln in einigen EU-Ländern.
Viele Nicht-EU-Staaten verlangen zudem meist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Diese Gesundheitsbescheinigungen haben nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer. Sie sollten sie also auch überprüfen, wenn Sie bereits ein solches Dokument von einer früheren Reise besitzen.
Die EU Richtlinie komplett im Wortlaut und weiterführende Informationen
Siehe auch:
- Tipps für den Urlaub mit Hund
- Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit Hund
- Tipps gegen Auto-Reisekrankheit
- Gesundheitsschutz für den Urlaub mit Hund
- Tipps zur Hunde-Gesundheit