Innerhalb der EU müssen Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Außerdem muss der der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der vom Tierarzt ausgestellt wird und neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer den Nachweis über Impfungen enthält. Einige Impfungen und Behandlungen sind auf Reisen obligatorisch: Die Tollwut-Schutzimpfung ist generell vorgeschrieben - die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht.
Für Reisen in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten. So fordern die Schweiz und Liechtenstein beispielsweise Mikrochip, EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Gleiches gilt für Norwegen, das zusätzlich jetzt auch noch die Behandlung gegen Fuchsbandwurm neu geregelt hat. Hunde müssen demnach einen bis fünf Tage vor der Einreise ins Land gegen Bandwurm behandelt werden. Dies muss ebenfalls im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Ansonsten muss noch vor der Abreise in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.
(Quelle: ADAC)
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