Da die Regelungen zum Teil "überkorrekt" und manchmal auch eher leger ausgelegt werden, können wir für folgende Angaben der Deutschen Bahn leider keine Garantie übernehmen. Grenzfälle sind nach unserer Erfahrung zuweilen ein Diskussionspunkt zwischen Zugbegleitern und Reisenden.
- Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze) können demnach im Transportbehälter unentgeltlich mitgenommen werden.
- Größere Hunde können nicht mehr in einem Transportbehältnis kostenlos als "Handgepäck" mitgenommen werden. Sie zahlen nach Bahnangaben in diesem Fall den gleichen Fahrpreis wie für zahlungspflichtige Kinder von 6 bis unter 15 Jahren. Diese Regelung gilt sowohl für den Normalpreis als auch für die Sparpreise. (Vergleichen Sie ggf. die aktuellen Bahnregelungen für Hunde unter bahn.de auf Ergänzungen)
- Bei internationalen Reisen zahlen Sie demnach für Hunde grundsätzlich den Kinderfahrpreis 2. Klasse.
- Größere Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde und Begleithunde eines schwerbehinderten Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Vor allem die Maulkorb-Regelung ist bei Reisenden umstritten und wird nach den Erfahrungsberichten in Diskussionsforen auch nicht immer konsequent vom Zugpersonal eingefordert. Da spielt sicherlich auch der konkrete Eindruck und "Drohfaktor" eines größeren Hundes eine Rolle. Zumindest ist mit dieser Regelung das nicht durchsetzbare Mitnahmeverbot für Listenhunde (umgangsprachlich und etwas diskrimierend "Kampfhunde" genannt) seit dem Jahr 2002 wieder aufgehoben.
Sitzplatz
Ihr Hund hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz am Boden unterhalb Ihres Nachbarsitzes, auch wenn er bezahlt hat. Das interessiert in halbleeren Zügen keinen. In vollen Zügen kann das jedoch stressig werden. Vom Platzieren kleiner Terrrier auf den Sitz neben sich ganz zu schweigen. Das wird bei tierfreundlichen Mitreisenden bzw. Schaffnern zwar zum Teil toleriert - verlassen können Sie sich darauf aber nicht. Auf jeden Fall sollten Sie bei einem solchen Versuch die Polster mit einer Unterlage schützen! Ansonsten bleibt neben dem sprichwörtlichen "Schoßhund" (soweit Sie die Leckerlie-Fahne Ihres Vierbeiners mögen) nur der sehr begrenzte Platz zu Ihren Füßen, falls Sie Ihr Haustier direkt bei sich haben wollen.
Verständlich: Schlafwagen-Reisen mit Hund im Abteil sind übrigens nur möglich, wenn Fahrausweis und Bettkarten für das gesamte Abteil gelöst wurden. Unverständlich dagegen ist, dass nach den seit kurzem neu formulierten Bestimmungen für Hunde definitiv keine Sitzplatzreservierungen getätigt werden können, auch wenn es tatsächlich nur um die Nutzung des Bodens unterhalb des Sitzes geht.
Wer also in seinem Urlaub zum klassischen Samstagstermin unterwegs ist, kann da in den am Wochenende fast immer vollen Zügen schon ein Platzproblem mit seinem Hund bekommen. Gut dem, der eine zeitlich flexiblere Buchung in einer Pension oder einem Ferienhaus vorgenommen hat und zeitlich ausweichen kann.
Transportboxen
Für den Transport größerer Hunde im Zug kann man übrigens aus naheliegenden Gründen auch die Alternative einer Transportbox im Gepäckwagen wählen. Gerade zu Ferienzeiten erspart das dem Hund überfüllte und hektische Fahrgasträume. Achten Sie in diesem Fall auf einen durchgehenden Zug, das minimiert Umstände und Aufregung beim Umladen. Aus- und eingeladen wird der Hund übrigens vom Hundebesitzer.
Lange Reisen in den Urlaub
Ein wichtiger Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Fahrt, ob und wo längere Aufenthalte ein kurzes-Gassi-Gehen ermöglichen. Irgendwann hat ihr Hund ein akutes Notdurft-Problem. Sie sollten für Notfälle also Papier und Plastiksäcke mitnehmen, um ggf. seine "Hinterlassenschaft" zu entfernen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)