Reiseregelungen - seit 2015 gibt es einen neuen Heimtierpass

thumb neuer heimtierpass-bft-2014Seit dem Jahr 2015 gelten teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten. Betroffen sind in erster Linie Hunde und Katzen. Die beste Nachricht zuerst: Von außen betrachtet unterscheidet sich der neue Ausweis nicht vom alten. Auf den Innenseiten muss der Tierarzt aber zukünftig einige Angaben mehr eintragen, so beispielsweise seine eigenen Kontaktdaten.

Von außen betrachtet unterscheidet sich der neue Ausweis nicht vom alten. Auf den Innenseiten muss der Tierarzt aber zukünftig einige Angaben mehr eintragen, so beispielsweise seine eigenen Kontaktdaten. Der Tierhalter muss diese Angaben durch seine Unterschrift bestätigen, anschließend wird die Seite vom Tierarzt z.B. durch eine Laminierung vor Fälschungen geschützt. Ähnlich ist mit den Impfaufklebern zu verfahren.

Die neuen Heimtierpässe, alle bis dahin ausgestellten Papiere behalten jedoch ihre uneingeschränkte Gültigkeit und müssen nicht, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, gegen einen neuen ausgetauscht werden. Bisher eingetragene Daten müssen in den alten Ausweisen nicht nachträglich geändert werden.

neuer heimtierpass-bft-2014© obs/Bundesverband für Tiergesundheit e.V./Andrea KlostermannEinige Neuerungen gelten für die Tollwutimpfung. So ist nun für Reisen in der EU ein Mindestalter für die Tollwutimpfung von 12 Wochen vorgegeben. Für die Einreise von nicht gegen Tollwut geimpften Jungtieren sind die Regelungen der jeweiligen Mitgliedstaaten zu beachten. Ausnahmen können genehmigt werden für nicht geimpfte, weniger als 12 Wochen alte Welpen und für Jungtiere zwischen 12 und 16 Wochen, auch wenn deren Impfung weniger als 21 Tage vor Reiseantritt zurückliegt. Voraussetzung ist, dass diese Tiere bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatten. Ausnahmen sind auch möglich für Jungtiere, die noch von ihrer Mutter abhängig sind, wenn sie in Begleitung ihrer Mutter reisen und das Muttertier vor der Geburt entsprechend den Vorgaben der Verordnung gegen Tollwut geimpft worden ist.

Für Züchter und Hundesportler gibt es sogar Reise-Erleichterungen: Bislang war die Zahl der Tiere, die ohne besondere Auflagen mitgenommen werden durften, auf fünf beschränkt. Diese Zahl kann nun überschritten werden, wenn es sich um eine Reise zu Ausstellungen oder Sportevents handelt und sofern die Tiere über sechs Monate alt sind. Der Tierhalter sollte entsprechende Dokumente, die die Teilnahme bestätigen, mit sich führen. Das eröffnet gerade in der Winterzeit für Schlittenhunde ganz neue Reiseziele.

Denken Sie vor einer Reise auch an bereits länger bestehende gesetzliche Regelungen: Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Ihr Tier gechippt ist. Tätowierungen sind nur dann zulässig, wenn diese gut lesbar sind und noch vor dem 03. Juli 2011 angebracht wurden. Für grenzüberschreitende Reisen ist die Kennzeichnung des Tieres ohnehin Bedingung.

Wichtig ist, dass Hund oder Katze auch in einem Melderegister wie z.B. Tasso eingetragen sind. Sollte das Tier tatsächlich entlaufen und später aufgegriffen werden, ist die Zugehörigkeit dann anhand der gespeicherten Daten sehr schnell zu ermitteln.


(Quelle: Erstellt mit Material von ots/Bundesverband für Tiergesundheit e.V.)

"Ein Hund springt zu dir aufs Bett, weil er gern in deiner Nähe ist. Eine Katze tut es nur, weil sie dein Bett liebt." (Sprichwort)

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