Fast alle Hundepensionen erwarten einen lückenlosen Impfschutz, der auch anhand des Impfpasses nachgewiesen werden muss. Darauf weist der Bundesverband für Tiergesundheit e.V (BfT) hin.
Der Tierarzt hat in der Regel bereits mindestens für einen Basisschutz gesorgt. Der orientiert sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die mit der Maßgabe entwickelt worden sind, die Zahl der Impfungen zwar so klein wie möglich, aber so groß wie nötig zu halten. Dazu zählen alle Pflicht- oder so genannte Core-Impfungen.
Ein absolutes Muss ist die Grundimmunisierung von Welpen gegen Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Ansteckende Leberentzündung. Diese Erkrankungen sind entweder für den Hund selbst lebensgefährlich oder können auf den Menschen übertragen werden, wie zum Beispiel Tollwut. Deshalb wird dieser Impfschutz im regelmäßigen Turnus aufgefrischt.
Non-Core-bzw. Wahlimpfungen richten sich nach dem jeweiligen Infektionsrisiko, dem ein Tier ausgesetzt ist. Der vermehrte Kontakt zu anderen Hunden in Hundepensionen ist beispielsweise solch ein erhöhtes Risiko. Viele sachkundig geführte Hundepensionen bestehen deshalb auf die Vorlage eines lückenlosen Impfpasses sowie auf den Nachweis einer Impfung gegen Zwingerhusten.
Häufig ist diese Impfung schon Standard bei der jährlichen Routinevorsorge. Diese deckt nach Ansicht des Bundesverbandes für Tiergesundheit einen Teil der Erreger des Zwingerhustens ab, eine Impfung durch Eintröpfeln in die Nase (intranasal) biete einen zusätzlichen Schutz. Konkrete Empfehlungen zu eventuell speziellen Impfungen in bestimmten Gebieten erhält man beim Tierarzt. Alle Impfungen müssen im Impfpass eingetragen und bei der Abgabe des Hundes in der Hundepension vorgelegt werden.