Corona - darf man mit Hund bei Ausgangssperre spazieren gehen?

Hunde ziehen beim Gassi-Gang an Leine

Update: Stand 23.03.2020 gibt es bisher nur in einigen Gemeinden und Kreisen Deutschlands eine Ausgangssperre. In vielen anderen Regionen sind Menschen durch Ausgangsbeschränkungen angehalten, nach Möglichkeit zuhause zu bleiben, Arbeit und wichtige Besorgungen ausgenommen. Das Einkaufen von Hundefutter ist übrigens weiterhin möglich, ebenso der Besuch von Tierärzten. 

Für Hundebesitzer gibt es beiAusgangsbeschränkungen bisher keine speziellen Regelungen in Deutschland. Die dringende Bitte, Abstand zu anderen Menschen zu halten und nicht in Gruppen die Gassi-Runde zu machen, gilt aber natürlich auch für der Besitzer von Hunden. 

Darf man bei Ausgangsbeschränkungen mit dem Hund spazieren gehen?

In einzelnen Regionen Deutschlands sowie in den Bundesländern Bayern und Saarland gelten schon besonders starke Ausgangsbeschränkungen. Hundebesitzer dürfen aber auch dort wie in den anderen Bundesländern Deutschlands ihre Tiere zum notwendigen Gassi-Gang nach draußen bringen. 

Solange keine speziellen Regeln deutschlandweit für Hundebesitzer erlassen sind, kann man das wahrscheinliche Szenario für strikte Ausgangssperren aus europäischen Ländern ableiten,  die bereits deutlich stärker unter dem Corona-Virus leiden. Dort sind Hundebesitzer angehalten den Gassi-Gang mit dem Hund nur kurz und nahe der Wohnung zu vorzunehmen. Dabei müssen die bekannten Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden: Abstand zu anderen Menschen und Tieren, gründliches Händewaschen nach der Rückkehr in die Wohnung. Ein Ausweis bzw. eine andere offizielle Bescheinigung sollte bei Kontrollen vorgezeigt werden können. Für einzelne Regionen in Deutschland, in denen aktuell bereits eine Ausgangssperre besteht, gelten im Zweifel natürlich die Vorgaben der örtlichen Behörden, die bei der Gemeinde erfragt werden können. 

Darf ich in Quarantäne mit dem Hund kurz raus?

Menschen, die z.B. wegen dem Kontakt mit einer infizierten Person in Quarantäne müssen, dürfen in diesen zwei Wochen ihren Hund nicht ausführen. Die Versorgung des Tieres muss während der Zeit der Quarantäne anders sichergestellt werden, z.B. über Nachbarn, Verwandte, Freunde oder Ausführdienste. Dabei sollten die Hunde-Ausführer möglichst nicht die Wohnung  betreten und sich an die aktuellen Hygiene-Regeln halten. Dazu gehört auch, sich nach dem Gassi-Gang und der Rückgabe des Hundes die Hände zu desinfizieren. 

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