Direkt zum Vergleich von Haftpflicht-Tarifen für den Hund
Wer hat mit bestehenden Versicherungen mögliche Schäden durch seinen Hund bereits abgedeckt? Wer benötigt zwingend eine Hundehalter-Haftpflicht?
Was decken Hundehalter-Versicherungen ab?
Pflicht zum Abschluss einer Hunde-Haftpflicht?
Passenden Tarif auswählen - worauf achten?
Viele private Haftpflicht-Versicherungen bieten im Standard-Umfang keinen umfassenden Schutz für Haustiere. Sie sind vorrangig für die abschließende Person und meist auch noch für Ehepartner oder Kinder gedacht. Schäden durch zahme Kleintiere wie beispielsweise Katzen oder Vögel sind zwar in der Regel in der Standard-Privathaftpflicht enthalten. Anders sieht dies allerdings oft schon bei Hunden oder Pferden aus. Überprüfen Sie also Ihren Versicherungsschutz. Wer einen Hund oder gar mehrere Vierbeiner besitzt, kann sich bei Bedarf über eine spezielle Hundehalter Haftpflicht-Versicherung gegen Versicherungsfälle absichern, die vom eigenen Hund ausgelöst werden bzw. an denen das Haustier beteiligt ist.
Da es keine Haftpflicht -Versicherung für alle Schadensarten gibt, existieren hier einige für Versicherungen typische Haftungsausschlüsse. So müssen beispielsweise gewerblich eingesetzte Hunde (Wachhunde o.ä.) meist über separate Spezial-Policen versichert werden. Auch bestimmte Hunderassen aus der Gruppe der sogenannten Listenhunde (umgangssprachlich und fälschlich: "Kampfhunde") werden bei manchen Versicherungen erst gar nicht angenommen. Andere Versicherer unterscheiden dabei Sonderfälle oder erhöhen pauschal die Beiträge für die Haftpflicht.
Versicherungsfälle, die prinzipiell versichert werden können, sind in der Regel einem der klassischen Teilbereiche für Haftpflicht-Versicherungen zuzuordnen. Personenschäden (Verkehrsunfälle mit verletzten Personen, Hundebiss etc.), Sachschäden (siehe z.B. Verkehrsunfälle oder zerbissene Taschen, Hosen o.ä.) und Mietschäden (z.B. zerkratzte Türen oder Wände). Klar sollte sein, dass ähnlich wie bei der "menschlichen" Haftpflicht-Versicherung Schäden sich immer auf andere beziehen, also zerkratzte Türen im eigenen Haus genauso wenig versichert sind wie der durch den eigenen Hund erlittene Hundebiss.
Hunde-Haftpflicht Schaden - Bild © Osterland/Fotolia
Dagegen kann man bei einigen Versicherungen auch das sogenannte "Fremdhüterrisiko" versichern, wenn zum Beispiel andere Menschen ab und zu Ihren Hund ausführen. Noch wichtiger ist jedoch, darauf zu achten, dass die Versicherung keinen grundsätzlichen Leinenzwang vorschreibt. Sonst kann es sein, dass die Hunde-Haftpflicht Versicherung grundsätzlich nicht zahlt, wenn der Hund nicht angeleint einen Unfall verursacht. Für den Urlaub kann zudem ein zusätzlicher Schutz bei Auslandsaufenthalten sinnvoll sein.
Auf solche Spezialitäten sollten Sie beim Vergleich von (auf den ersten Blick) besonders günstigen Haftpflicht-Tarifen achten.
Redaktioneller Hinweis: Die Tipps in diesem Artikel zu Versicherungen aber auch speziell zu Gesetzen beinhalten lediglich einen Überblick über diese Themen. Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung und die Informationen ersetzen auch keinesfalls eine rechtliche Beratung. Eine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Artikeln enthaltenen Informationen kann nicht übernommen werden.
Nicht allen Hundehaltern ist bekannt, dass in den Hundegesetzen der Bundesländer zum Teil sogar gesetzlich eine Haftpflichtversicherung für den Hund vorgeschrieben ist. Nach den uns vorliegenden Quellen (Stand 09 / 2011) gilt die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunde seit 2011 auch in Niedersachsen und Thüringen (seit 01.09.2011). Hamburg , Berlin und Sachsen-Anhalt hatten zuvor bereits ähnliche Regelungen erlassen.
In anderen Bundesländern gelten abweichende gesetzlichen Regelungen. So definiert beispielsweise das Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen , im § 11 - Große Hunde (Stand 04 - 2009): "Große Hunde (ausgewachsen mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg ) dürfen demnach nur gehalten werden, "wenn die Halterin oder der der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist."
In vielen anderen Bundesländern müssen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zumindest die Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen können. Als gefährlich gelten demnach Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft.
Gleichwohl ist nach Ansicht des GDV ein spezieller Haftpflichtschutz für jeden Hundehalter unverzichtbar: Werde eine fremde Person durch einen Hundebiss verletzt oder entstehe ein Sachschaden durch den Hund, müsse der Hundehalter für den Schaden einstehen - wenn nötig, mit seinem gesamten derzeitigen und in Zukunft zu erwartenden Vermögen.
Im Detail gibt da jede Versicherung Ihren eigenen Ablauf vor. In der Regel beinhaltet dies jedoch immer, den eingetretenen Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Der konkrete Vorfall und der Ablauf, der zu dem Schaden geführt hat, ist zu beschreiben, ebenso beteiligte Personen, eventuelle Zeugen etc. Mit diesen Details versehen, kann die Versicherung den Vorgang prüfen und sich bei Ihnen wegen der weiteren Vorgehensweise melden.
Wichtig: Ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sollten Sie zudem nicht eigenmächtig einen Anspruch auf Schadenersatz durch andere Personen anerkennen.
Passenden Tarif auswählen:
Sie erhalten nach Vertragsabschluss einen Versicherungsschein, der alle Vertragsunterlagen inklusive der Laufzeit beinhaltet. Ebenso darin enthalten ist die Kündigungsfrist der Versicherung. Kündigen Sie nicht, verlängert sich die Versicherung für Ihren Hund in der Regel automatisch. Für Details achten Sie bitte auf die konkreten Vertragsinhalte (AGB) des jeweiligen Versicherungsanbieters.