Die gängige Meinung: Wer das Grundstück trotzdem betritt, ist selbst schuld, wenn der Vierbeiner zubeißt. Doch das Gegenteil scheint der Fall. Der Geschädigte kann den Hundebesitzer für Verletzungen mitverantwortlich machen. "Ein Hinweisschild reicht als Absicherung nicht aus. Das Grundstück muss zusätzlich so geschützt sein, dass es niemand betreten kann", meint dazu Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte bei der R+V Versicherung. Selbst ein Gartentor, das sich von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt, würde demnach nichts an der Haftung des Hundebesitzers ändern.
Laut Földhazi gilt grundsätzlich: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehöre auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er hafte dann für Schäden und Verletzungen - im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen.
Dabei sei es erst einmal sogar unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten habe oder unerlaubt. Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und gebissen werden, ist der Hundebesitzer nach Angaben der R+V verantwortlich. Allerdings werde der Schadenersatz in einem solchen Fall normalerweise gekürzt. Gegen eine Reihe von finanziellen Risiken können sich Hundebesitzer mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen.
(Erstellt unter Verwendung von Informationen der R+V Versicherung)