Eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunde gilt in folgenden sechs Bundesländern:
- Niedersachsen
- Thüringen
- Hamburg
- Berlin
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein (seit dem 1.1.2016)
Zuvor war in einigen Bundesländen wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein die Regelung, die zuvor nur bestimmte als gefährlich eingestufte Hunde betraf, diesbezüglich geändert worden. Andere Bundesländer wie NRW verpflichten weiterhin bei der Verpflichtung Besitzer bestimmter "gefährliche" Hunde, belassen es für alle anderen Halter vorerst noch bei einer Empfehlung.
Siehe auch:
Kritik an der neuen Pflicht zur Hundehalter Haftpflicht-Versicherung
Kritiker solcher Regelungen denken selten an den Standardfall für Gefahren im Leben von Hund und Besitzer und beteuern die Friedfertigkeit des eigenen Vierbeiners. Die Behörden weisen deshalb in Ihrer Argumentation auch gerne auf täglich vorkommende Alltagssituationen hin. Als Hundehalter könne man je nach Ablauf des Vorfalls gegebenenfalls hohen finanziellen Forderungen gegenüber sehen, wenn der eigene Hund z.B. auf eine Straße läuft und einen Verkehrsunfall mit großem Sach- oder Personenschäden verursache.
Und so mancher Vierbeiner, der sich unvermutet seines Spiel- bzw. Jagdtriebs erinnert, hat schon Jogger, Radfahrer oder nette Großmütter aus Versehen zu Boden gerissen, inklusive teuren Unfallfolgen. Deshalb wird auch in den oben nicht genannten Bundesländern immer wieder über eine Verschärfung der dort geltenden gesetzlichen Regelungen nachgedacht.
Hunde-Haftpflicht Tarif-Vergleich