Hunde-Haftung - Angst vor einem Hund kann Haftung bedeuten

Hund + Haftung - Nicht nur direkte Verursachung eines Unfalls durch einen Hund, z.B. durch Anrempeln eines Passanten, kann zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Hundebesitzer führen. In Einzelfällen kann ein durch Angst vor dem Hund ausgelöster Unfall ausreichen.

Schäferhund zieht Leine

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az 12 U 94/07 siehe auch PDF Urteil online ) entschied in einem konkreten Einzelfall, daß der Hundehalter auch hierbei für Schäden haftbar gemacht werden kann, die als Konsequenz auf das Verhalten des Hundes folgen.

Eine 78-jährige Radfahrerin hatte sich in dem gerichtlich verhandelten Fall durch einen bis auf wenige Meter auf sie zulaufenden Hund erschreckt, Dadurch war sie beim Absteigen vom Fahrrad gestürzt und hatte sich dabei verletzt.

Der Hund war zum Zeitpunkt des Sturzes bereits von seiner Besitzerin erfolgreich zurückgerufen worden. Der Schaden wurde also nicht direkt durch das Tier verursacht. Ausschlaggebend war aber nach Ansicht des Gerichts, daß das für den Außenstehenden unberechenbare und schnelle Annähern eines Hundes ausreichend sein kann, einen Menschen so zu erschrecken, um Schäden wie Verkehrsunfälle oder Stürze auszulösen.

Die Haftung für den Schaden in diesem konkreten Fall trägt deshalb, falls sie nicht entsprechend versichert ist, die Hundebesitzerin selbst. 

Nach dem Kontakt mit bestimmten Leuten hat man das Verlangen, einen Hund zu streicheln, Affen zu winken oder vor Kühen den Hut zu ziehen. (Unbekannter Autor)

 

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