Häufige Fragen zu Hunderegister und Hundeführerschein / Sachkundenachweis - Seit 1. Juli 2013 haben Hundebesitzer mit Wohnort in Niedersachsen die Pflicht, ihre Hunde in einem zentralen „Hunderegister Niedersachsen“ registrieren lassen. Zudem muss zumindest ein Teil der Hundehalter einen Sachkundenachweis, umgangssprachlich "Hundeführerschein", vorlegen können. Hier einmal die wichtigsten Infos zu häufigen Fragen zusammengefasst:
Das hat mit dem 2011 verabschiedeten neuen Hundegesetz in Niedersachsen zu tun. Kommt es zu einem Schadensfall (z.B. Beißvorfall, Unfall etc.), soll man dadurch den Hundebesitzer leichter ausfindig machen können. Tierärzte und Kommunen könnten beispielsweise im Bezug auf konkrete Vorfälle in diesem Register recherchieren. Weitere Infos zu diesem Thema können bei der KSN unter Telefon 0441/390 10 400 erfragt werden.
Bereits seit Juli 2011 muss jeder Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt durch einen unter dem Nackenfall implantierten Chip eindeutig gekennzeichnet und seinem Halter zuordenbar sein. Diese Daten werden zukünftig im niedersächsischen Hunderegister zur Recherche zentral zur Verfügung stehen.
Geführt wird das kostenpflichtige Hunderegister Niedersachsen für rund 400.000 Hunde im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom Kommunalen Systemhaus Niedersachsen GmbH in Oldenburg (KSN), einem Software-Spezialisten für Kommunen.
Registrierung: Online unter www.hunderegister-nds.de (günstiger) oder telefonisch und schriftlich (teurer) beim Landkreis bzw. den kreisfreien Städten.
Voraussetzung dafür ist, dass der Hund bereits eine eindeutige Kennnummer hat, die in der Regel im Heimtierausweis zu finden ist, wenn der Hund zuvor über einen im Fell implantierten Chip eindeutig gekennzeichnet wurde. Ältere Tiere sind mitunter noch statt Chip mit einer Tätowierung versehen. Dies reicht zur Registrierung nicht (siehe auch die entsprechende Pflicht im Hundegesetz Niedersachsen)
Onlineanmeldung 14,50 € zzgl. 19 % MwSt, gesamt 17,26 €, per Telefon oder schriftlich 23,50 € zzgl. 19 % MwSt, gesamt 27,97.
Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gegen das niedersächsische Hundegesetz dar ( § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG) und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.
Nein, weder werden die Kosten zur Registrierung auf die fällige Hundesteuer angerechnet, noch spart dies die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde.
Nein, nicht verpflichtend, die Angaben zur Hundehaftpflicht-Versicherung sind freiwillig. Allerdings sind Hundebesitzer in Niedersachsen seit 2011 gesetzlich verpflichtet, Ihren Hund zu versichern, wenn er älter als sechs Monate ist (Alle Details im Hundegesetz Niedersachsen unter § 5 NHundG). Siehe auch: Tipps und Tarif-Vergleich für Hundehaftpflicht-Versicherungen.
Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die umgangssprachlich oft verwendete Bezeichnung "Hundeführerschein" stimmt nicht. Dafür würden Hund und Besitzer geprüft werden. Beim Sachkundenachweis geht es vor allem um das Wissen und richtige Verhalten des Besitzers.
Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund hatte, muss seine Sachkunde über einen separaten Hundeführerschein nicht mehr nachweisen. Keinen Nachweis müssen auch Jäger, Tierärzte, Tierheimbetreiber oder z.B. Besitzer von Blindenführhunden oder einen Behinderten-Begleithunden ablegen. (Alle Details im Hundegesetz Niedersachsen unter § 3 Absatz 1 Satz 1 NHundG)
Auch Familienmitglieder müssen keine separate Sachkundeprüfung ablegen. Der offizielle und im Hunderegister eingetragene Hundehalter übernimmt die Verantwortung.
Der theoretische Teil der Sachkundeprüfung kostet 14 Euro, (Themen vor allem Erziehung, Pflege, Rechtsfragen) und muss über schriftlichen einen Multiple Choice-Test vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden. Die praktische Prüfung muss während des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgen. Hier konzentriert man sich vor allem auf praktische Vorführungen zur Bewältigung von „Alltagssituationen“. Die Preise für diesen Teil liegen im unteren dreistelligen Bereich.
Nur anerkannte Prüfer dürfen die Sachkundeprüfung abnehmen. Auskunft hierzu erteilen unter anderem die Kommunen selbst und entsprechende Hundeschulen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend, können aber auf freiwilliger Basis besucht werden.
Würden Sie den Test bestehen? Hier kann man 35 Originalfragen "testweise" online beantworten (Stand: 08.07.2013). http://www.spiegel.de/panorama/quiz-original-testfragen-zum-hunde-fuehrerschein-in-niedersachsen-a-909414.html
Nein, Angaben hierzu sind freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Angaben gegenüber dem Zentralregister zu machen.
Nein, der Sachkundenachweis muss nicht von der Halterin/ dem Halter beim Führen des Hundes mitgeführt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr: Weitere Infos und Online-Registrierung beim:
Hunderegister Niedersachsen online: https://www.hunderegister-nds.de/login
Infos zum Hundegesetz in Niedersachsen