Hunde kupieren verboten - fast immer

Konsequent wird das Verbot, Hunde zu kupieren, nur in der Schweiz, Österreich und Skandinavien in der Praxis umgesetzt. Mit dem Europäischen Heimtierübereinkommen verbietet die EU schon seit 1987 ganz explizit das Kupieren (Kürzen von Ohren und Rute) beim Hund.

In der Schweiz ist dieses über lange Zeit übliche Herausstellen eines Rassemerkmals aus Gründen des Tierschutzes bereits seit 1997 verboten, das Kupieren der Ohren sogar seit dem Jahr 1981. Ebenso ist das Bewerben, der Verkauf und das Ausstellen von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten untersagt.

Auch die Einfuhr von kupieren Hunden und die Ausfuhr zum Zwecke des Kupierens werden laut Gesetz je nach Kanton mit bis zu 20.000 SFR hart bestraft. Es gibt jedoch laut der Tierschutzorganisation Tasso e.V. eine Ausnahme. Ausländische Hundebesitzer, die für Ferien oder auf dem Transit durch die Schweiz reisen oder wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz umziehen.

In Deutschland ist das Kupieren seit 1987 genauso verboten wie in der Schweiz.  Allerdings auch hier mit Ausnahmen. Jagdhunde dürfen nach wie vor, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen, kupiert werden.

Begründet wird das Kupieren der Rute mit der Verletzungsgefahr beim Jagen. Genauso oft werden aber auch zuchtspezifische Gründe angeführt.

(Quelle: Unter Verwendung von Infos der Tierschutzorganisation Tasso e.V.) 

„Mit einem Mann ist es wie mit einem Hund: Man muss ihn so lange streicheln, bis Maulkorb und Leine fertig sind...“ 

Eleonora Duse (italienische Schauspielerin)

 

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