Warnung vor dem Hund reicht nicht

Hund-Haftpflicht Versicherung - Recht News - Ein an der Gartenbegrenzung angebrachtes Warnschild mit einer Aufschrift "Warnung vor dem Hund" befreit den Hundehalter nicht automatisch von seiner Pflicht zur Haftung bei Konflikten zwischen Besuchern und Hund. Das entschied in einem Einzelfall das Oberlandesgericht Dresden.

Der Besucher, der in diesem konkreten Fall wegen der Anmahnung einer offenen Rechnung nach vorherigem Klingeln ein Gartentor durchschritt, wurde von einem Schäferhund gebissen und verletzt. Der Besucher handelte nach Auffassung des Gerichts nicht auf eigene Gefahr, als er das Grundstück betrat, um die ca. 50 Meter bis zum Haus zurückzulegen.

Das Oberlandesgericht machte in seiner Urteilsbegründung besonders einen Umstand für seine Einschätzung geltend. Die einzige Möglichkeit. um sich am Gartentor bemerkbar zu machen, war demnach das Ziehen der Schnur zu einer kleinen mechanischen Glocke, die entfernt im Haus ein "leises Bimmeln" auslöste. Da darauf im Haus niemand reagierte, sei es als normales Verhalten zu werten, wenn Besucher das Tor durchschreiten.

(Oberlandesgericht  Dresden AZ: 8 U 1440/06)

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