Hundesteuer + Bußgeld-Vergleich - die teuersten Städte für Hund + Besitzer

thumb hunde beissen leineDeutschland ist ein Flickenteppich - zumindest was die Höhe von Steuern und Bußgeldern betrifft. Teilweise wird bei den Abgaben und Strafen deutlich zugelangt - abhängig davon, wo Hund und Besitzer wohnen. Wenn es um Hundesteuern und Bußgelder geht, finden sich dabei unrühmliche Spitzenreiter. Unter anderem Städte aus NRW und Frankfurt am Main gehören dazu.

Ein Anbieter von Kurzzeitkrediten namens Vexcash hat sich einmal die Mühe gemacht, einen Städtevergleich zu Hundesteuern und Bußgeldern für Hundehalter zu erstellen. Untersucht wurden die Unterschiede in den 20 größten Städten Deutschlands. 

 

Hundesteuer: Städte in Nordrhein-Westfalen am teuersten

Die Anmeldung seines Hundes bei der Steuer ist Pflicht. Nicht wenige Städte sind knapp bei Kasse und freuen sich über Zusatzeinnahmen in diesem Bereich. Die Stadt Wuppertal beispielsweise bittet nach der Recherche von Vexcash seine Hundebesitzer mit 160 Euro Hundesteuer im Jahr besonders stark zur Kasse. Wer sich dort einen zweiten Hund anschafft, muss sogar 288 Euro zahlen. Ähnlich teuer sind demnach auch die Städte Bochum, Dortmund, Essen und Köln mit 156 Euro für den ersten Hund.

Doch in NRW geht es auch günstiger. Münster verlangt beispielsweise nur 120 Euro für den Hund, genau wie die Bundeshauptstadt Berlin. Noch weniger zahlen die Hundebesitzer in Düsseldorf: 96 Euro.

Die niedrigsten Hundesteuern unter den großen Städten weisen mit 90 Euro Hamburg und Frankfurt am Main aus. Wer in München übrigens einen Hundeführerschein ablegt, kann sich seit dem 01. Mai 2014 für ein Jahr von der Hundesteuer befreien lassen und damit 100 Euro einsparen.

 

Strafen für Hundekot: Frankfurt am Main bestraft Halter am härtesten

Auch beim Thema Bußgelder für Hundebesitzer gibt es einige Spitzenreiter. Wer beispielsweise die Auflage missachtet, den Hundekot seines Hundes wegzuräumen, wird in der Stadt Frankfurt am Main mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro bestraft - Spitzenwert der Untersuchung. Auch in Wuppertal und Düsseldorf erwarten die Kot-Sünder hohe Strafen von mindestens 75 Euro. In Berlin werden hingegen nur 35 Euro für liegen gelassenen Hundekot berechnet - obwohl die Stadt mit über 120 Hunden pro Quadratkilometer die Hundehauptstadt Deutschlands ist. Am wenigsten müssen die Halter in Bielefeld und München zahlen. Mit mindestens 20 Euro Strafe für nicht entfernten Hundekot liegen die Städte deutlich unter dem Durchschnitt von 44 Euro.

 

Leinenpflicht - Düsseldorf und München beim Bußgeld auf Platz eins

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In Gebieten mit Leinenpflicht werden Hundebesitzer bei Missachtung mit einem Bußgeld von durchschnittlich 46 Euro zur Kasse gebeten.

  • Spitzenreiter sind dabei die Städte München und Düsseldorf. Ein Verstoß kostet hier deutlich mehr: Mindestens 100 Euro.
  • Frankfurt am Main folgt mit einem Bußgeld von 90 Euro dicht dahinter.
  • Deutlich weniger zahlen Hundehalter in Berlin, Dortmund und Nürnberg: 35 Euro.
  • Die niedrigsten Bußgelder im Vergleich zahlt man in Leipzig. Mit fünf Euro belegt die Stadt den letzten Platz der Liste.

 

München und Münster bestrafen Verstöße gegen Maulkorbpflicht hart

  • Verstöße gegen die Maulkorbpflicht bei Hunden werden in München und Münster laut Angaben der Stadtverwaltungen im Schnitt mit 1000 Euro bestraft.
  • Wer in Frankfurt am Main nach Anordnung gegen die Maulkorbpflicht für seinen Hund verstößt wird mit einer Strafe von mindestens 900 Euro belegt.
  • Deutlich geringere Bußgelder verhängen Wuppertal und Essen. Hier liegt die Strafe bei 250 Euro.
  • In Berlin, Bremen und Köln werden die Halter mit Bußgeld von 100 Euro belegt.
  • Am geringsten fällt ein Verstoß gegen die Maulkorbpflicht laut der Vexcash-Untersuchung in Duisburg aus. Hier liegt die Untergrenze bei 45 Euro. Dresden und Bochum liegen mit 50 Euro nur knapp darüber.

Der komplette Städtevergleich zu Steuern und Bußgeldern sowie zur aktuellen Umfrage sind hier zu finden.

(Quelle: Unter Verwendung von Material von ots/Vexcash: Anmerkung zur Untersuchung: Jedes Bundesland besitzt sein eigenes Landeshundegesetz mit eigenen Regelungen und Bestimmungen zur Haltung und Führung von Hunden. Bei der Festlegung der Bußgeldhöhe spielen Kriterien wie Erstverstoß und Umstände des Vorfalls eine Rolle und werden in einem Ermessensspielraum festgesetzt. Auch die Größe und Rasse der Hunde spielt eine Rolle bei der Entscheidung. Für die Vergleichbarkeit der Untersuchung wurde daher jeweils der Mindestbußgeldbetrag zu Grunde gelegt.)

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