Bewährungsstrafe nach tödlicher Hundeattacke in Thüringen

Thüringen - Das Amtsgericht Nordhausen hat im Verfahren wegen der Tötung eines dreijährigen Mädchens durch vier Listenhunde (umgangssprachlich oft: Kampfhunde) ein Urteil gesprochen.

Die Angeklagte, zugleich Halterin der vier Hunde als auch Tante des Opfers, wurde vom Gericht  zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vier Staffordshire-Terrier-Mischlinge hatten sich am 21. Mai 2010 in Oldisleben-Sachsenburg unbemerkt in das Haus der Hundehalterin begeben und die Urgroßmutter sowie das kleine Mädchen angegriffen. Während die Frau lebensgefährlich verletzt wurde, kam für das Kind jede Hilfe zu spät. Die Hunde wurden noch am Tag des Angriffs vom Amtsarzt eingeschläfert.

Das Amtsgericht Nordhausen verurteilte die Hundebesitzerin knapp ein Jahr nach dem Unglück wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Außerdem sind von ihr achtzig Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Damit entsprach das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Die Verteidigung wollte zuvor einen Freispruch mit der Begründung erreichen, dass nach Einschätzung ihrer Mandantin keine Gefahr darin bestanden hätte, dass die Hunde sich auf dem Grundstück unbeaufsichtigt frei bewegen. Mit einem Besuch hätte Sie nicht rechnen müssen. Da sich das Gericht aber eher der Einschätzung der Staatsanwaltschaft anschloss, dass die Angeklagte bei ordnungsgemäßer Haltung die Gefährlichkeit der Hunde und mögliche Folgen hätte voraussehen müssen, hat das Urteil durchaus Signalcharakter.

Die Thüringer Allgemeine Zeitung weist in ihrer Berichterstattung zum Prozess darauf hin, dass damit zum ersten Mal in Deutschland ein Gericht über die Schuld eines Hundehalters entschieden hätte, weil Hunde auf dem eigenem Grundstück des Besitzers einen Menschen getötet haben. Bisher waren Urteile mit teils drastischen Strafen vor allem bei Unglücksfällen in der Öffentlichkeit die Regel.

Urteile wie das oben genannte in Thüringen belegen eindrücklich, dass Hundebesitzer auch auf Privatgrund zurecht für eine gute Sozialisation ihrer Hunde geradestehen müssen. Vor allem belegt sie erneut ein schwerwiegendes Restrisiko bei Hunden mit einem hohen Aggressionspotential und die Verpflichtung der Halter solcher Hunde, sich schon vor Erwerb Ihrer Verantwortung bewusst zu werden.

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