Für seine Dauer-Blähungen kann nun der arme Hund natürlich nichts. Die Streitfrage vor Gericht war schließlich offiziell, ob es sich um ein dem Verkäufer bekanntes und verschwiegenes Problem handelte oder ob der Hund von seiner neuen Besitzerin schlicht nicht richtig ernährt wurde.
Es blieb jedenfalls bei einer einmaligen Episode um einen pupsenden Jagdhund mit dem Kaufwert von 600 Euro am Amtsgericht in Konstanz. Nach einer Pressemeldung des "Südkurier" hatte ein Tierarzt der neuen Besitzerin bezüglich des Hundes eine Schilddrüsenkrankheit und Allergien attestiert. Weil die Klägerin aber inzwischen den Hund selbst weiterverkauft hatte, erwies sich die Beweislage letztlich doch als schwierig. Die Klage wurde von ihr also schließlich zurückgezogen.
Ein Weiterverkauf als Lösung, das ist natürlich auch nicht schön. Schilddrüse und Allergie klingt ja irgendwie so, als könnte man mit ein paar Tabletten und der richtigen Ernährung vielleicht etwas gegen die Blähungen tun. Ob wohl die neue Besitzerin beim Verkauf etwas von dem kleinen Problem erwähnt hat? Wir wollen mal für den unschuldigen Hund hoffen, daß er jetzt Besitzer gefunden hat, die sein "Malheur" auf die Reihe kriegen, damit er nicht wie ein Wanderpokal herumgereicht wird.
Gut jedenfalls, daß der Fall vor Gericht nicht durch mehrere Instanzen ging. Das wäre sicher noch interessant geworden, wenn verschiedene Gutachter und Gegen-Gutachter Details zu unterschiedlichen Pups-Diagnosen inklusive Geruchsproben vorgestellt hätten.