NRW-Hundegesetz auf dem Prüfstand

Hundegesetz - Wie in vielen anderen Bundesländern wurden auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) seit Anfang des Jahrtausends nach zum Teil tödlichen Hunde-Beißattacken erst Hundeverordnungen und später überarbeitete Gesetze eingeführt. Nach sechs Jahren wurde nun Ende 2008 vom Verbraucherschutzministerium in NRW eine erneute Zwischenbilanz gezogen, um Auswirkungen des Gesetzes zu überprüfen.

Während das Ministerium selbst etwas zögerlich ist mit der Bereitstellung von ausführlichen aktuellen Informationen für die Allgemeinheit, geht die Tageszeitung Die Weltauf einige Ergebnisse ein, die Umweltminister Eckhard Uhlenberg verkündete. Sein Ministerium zeigte sich demnach insgesamt zufrieden mit der Wirkung des Gesetzes. Die CDU-Regierung hat sich damit nachträglich vom Gegner des Gesetzes aus dem Jahre 2002 der damaligen SPD/Grünen-Regierung  zu einem Verfechter gewandelt, was vielleicht auch schlicht durch den Wechsel von der Oppositions- zur Regierungsrolle zu erklären ist. 

Ein Hauptgrund der aktuellen Zustimmung ist aber noch eine andere Tatsache. Die Zahl der Hundeattacken in NRW sank laut dem Bericht seit dem Jahr 2003 um knapp ein Viertel auf aktuell 2120 Beißvorfälle (an Menschen bzw. auch in schweren Fällen an anderen Tieren) und auf 1627 sonstige Vorfälle (wie das Umrennen von Passanten). Seit 2003 ist in NRW auch glücklicherweise kein Todesfall  mehr zu beklagen.

Kernpunkte des Gesetzes sind unter anderem eine verpflichtende Sachkunde- und Verhaltensprüfung für die Besitzer und Tier von als "gefährlich" eingestuften Hunderassen. Zudem dürfen Hunde einiger Rassen keinen Nachwuchs zeugen womit quasi eine Zucht untersagt ist. Vertreter von als gefährlich eingestuften Hunderassen dürfen zudem nur an der Leine und mit Maulkorb geführt werden, wenn sie nicht zuvor die Verhaltensprüfung vor einem Amtsveterinärarzt bestanden haben. Nach einer Prüfung kann zumindest abhängig von der Rasse eine Hundehaltung erlaubt und der Hund von der Maulkorbpflicht befreit werden. Ohne Auflagen kommen auch die Hundebsitzer selbst nicht davon. Potentielle Halter "gefährlicher" Rassehunde müssen ein polizeiliches Führungszeugnis in eigener Sache vorlegen können. 

Betroffen von einem Großteil der aktuellen gesetzlichen Regelungen sind Vertreter von vierzehn Hunderassen wie z.B. Pitbulls oder Bullterrier. Als gefährlich wird außerdem ein Hund unabhängig von Größe und Hunderasse eingestuft, der zuvor auffällig geworden ist.

Die Sachkundpflicht betrifft allerdings auch die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht wie Dobermann und Schäferhund (laut NRW keine "gefährlichen Rassen"). Große Hunde sind laut Gesetz außerhalb eines "befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen".

Die alte Frage, die bisher nicht wirklich geklärt wurde und die bei Hundeexperten immer wieder auf Widerspruch stößt: Einzelne Tiere einer Hunderasse sind nicht per se gefährlich. Das zeigt auch der Passus im Gesetz, der zum Teil abhängig von einer Sachkundeprüfung Hundehaltung und Maulkorbpflicht regelt.  

Erstaunlich ist auch eine mehrere Jahre alte Statistik, die bei der WDR-Servicezeit zu finden ist. Demnach haben in Deutschland Schäferhunde zwischen 1968 und 2001 26 der insgesamt 54 Todesfälle durch Hundebisse verursacht. Damit hat diese Rasse der Statistik zufolge absolut und mit Abstand die meisten Menschen getötet. Er fehlt auf der NRW-Rasseliste ebenso wie der Dobermann, der wieder von der Rasseliste verschwand, als das Hundegesetz NRW die Hundeverordnung ablöste. Demnach hätte man in der Ermangelung populationsbezogener Beißstatistiken zu Gunsten des Deutschen Schäferhundes angenommen, er tauche in der Statistik nur deshalb relativ häufig auf, weil die Hunderasse selbst sehr populär ist.

Nicht überraschend ist deswegen, daß Hundefreunde regelmäßig die Schwächen des Gesetzes im Bezug auf die rigide Einteilung in gute und "ungute" Hunderassen benennen. Genauso wie die kritischen Stimmen, die auf das Kernproblem hinweisen, daß viele Hundehalter ihre Vierbeiner falsch oder ungenügend erziehen bzw. nur nur schwer im öffentlichen Raum kontrollieren können. Ein Ansatz an diesem Punkt  sei viel sachdienlicher als die aktuelle Regelung nach Hunderassen.

Tatsache ist aber nunmal, daß diese Gefahren bei kleinen Yorkshire-Terriern meist ein kleineres Problem darstellen als bei großen und kräftigen Hunden. An dieser potentiellen Gefährdung durch Größe und Kraft verläuft bis auf Weiteres die Trennlinie bei den gesetzlichen Kompromissen zwischen dem Schutz der unterschiedlichen Interesssen von Hundehaltern und der viel beschworenen öffentlichen Sicherheit. 

Externer Link: Landeshundegesetz NRW

Infos zur Hunde-Haftpflicht

 

 

 

Nach dem Kontakt mit bestimmten Leuten hat man das Verlangen, einen Hund zu streicheln, Affen zu winken oder vor Kühen den Hut zu ziehen. (Unbekannter Autor)

 

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