In Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin wurden in den letzten Jahren die Hundeverordnungen verschärft. Auch große Kommunen wie München, die bisher noch einen "lockeren" Umgang mit Vierbeinern pflegten, geraten unter Druck und müssen reagieren.
Seit dem 11. Juli herrscht für alle größeren Hunde in München vielerorts Leinenpflicht. Ab 50 Zentimeter Schulterhöhe gibt es deutlich weniger Ausnahmen für "Freigänger" als bisher.
Ein Hauptgrund sind, wie so meist bei Verschärfungen von Hundeverordnungen, eine Reihe von Beißvorfällen in den letzten Jahren, teils im direkten Umfeld von Spielplätzen.
Entsprechend gilt nun in München, dass große Hunde unter anderem auch "im näheren Umfeld von Spielplätzen" angeleint werden müssen. Ein Umstand, der für Familien mit Kindern und für die meisten Anwohner ohne Hund irrtümlicherweise auch schon zuvor als eine Selbstverständlichkeit aufgefasst wurde.
München galt bisher in vielen Bereichen als besonders "hundetolerante" Kommune. Eine Einstellung, die von unvorsichtigen Hundebesitzern immer wieder ausgenutzt wurde, mit der zu erwartenden Reaktion: Die städtischen Paragraphen wurden strenger formuliert.
Eine Leinenpflicht (mit maximal zwei Meter Länge) für große Hunde (ab 50 Zentimeter Schulterhöhe) gilt in München unter anderem hier:
- in der Innenstadt innerhalb des Altstadtrings
- in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen
- auf öffentlichen Veranstaltungen
- wie bereits erwähnt, in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen
- Hunderassen wie Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten immer als „große Hunde“, wenn sie erwachsen sind (unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe)
- Sogenannte Kampfhunde müssen, wie bereits bisher, laut den städtischen Behörden auf Straßen und Plätzen der gesamten Stadt "zu jeder Tages- und Nachtzeit" an der Leine gehalten werden.
Die Kritik vieler Hundebesitzer an der etwas willkürlich anmutenden Festlegung von 50 Zentimetern für "große Hunde" ist zwar teilweise verständlich. Allerdings freuen sich still auch diverse Besitzer von kleineren Hunden, die schon rabiate Rüpel-Attacken von großen "Alpha-Tieren" gegenüber Ihrem eigenen Vierbeiner erlebt haben. Darunter leiden müssen nun leider ebenso lammfromme und auf die Kommandos Ihrer Besitzer hörende Fellnasen. Eine gerechtere, wenn auch aufwändig überprüfbare Regelung ließe sich wohl nur über einen Hundeführerschein erreichen.
Zwar besagt die "Münchner Linie" dass Hunde auch weiterhin ohne Hundeleine laufen dürfen, wenn "Hundeverordnung, andere Satzungen, Verordnungen oder Regelwerke" oder Nutzungsverordnungen nichts anderes vorschreiben, doch nicht alle kennen die Ausnahmen.
Diverse Einheimische und Touristen gehen immer noch davon aus, man dürfte im Schlosspark Nymphenburg oder im Englischen Garten seinen Hund frei laufen lassen. Doch egal, wie groß der Hund ist, dies ist eigentlich nicht erlaubt und soll zukünftig auch stärker geahndet werden.
- Leinenpflicht für alle Hunde, unabhängig von der Größe, gilt laut der Stadt München auch hier: Im gesamten Westpark und auf den Wegen von städtischen Grünanlagen in Bereichen, wo „grüne Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol stehen.
- Ein Betretungsverbot für alle Hunde gilt in München: Auf Kinderspielplätzen und auf Rasenflächen von städtischen Grünanlagen, die mit „grünen Pollern“ mit einem durchgestrichenen Hundesymbol zu erkennen sind.
Wer sich nicht an die aktuelle Hundeverordnung in München hält, muss teils mit drastischen Geldbußen rechnen, die bei Verstößen in der Fußgängerzone auch durchaus im dreistelligen Euro-Bereich liegen können.
Weitere Infos:
Neue Verordnung zum Halten von Hunden / "Eine neue Münchner Linie" http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Muenchner-Linie.html
Allgemeine Infos für Hundehalter in München: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/hundehalterinfo.html