Dänemark-Urlaub - Hundegesetz beachten

Dänemark-Urlaub mit Hund - Das zum 1. Juli 2010 in Kraft getretene Hundegesetz zur Hunde- und Tierhaltung. erweiterte die Liste der verbotenen Hunde und führte zu einem Verbot der Haltung und Einfuhr von 13 aufgelisteten Hunderassen (umgangssprachlich: Kampfhunde oder Listenhunde) nach Dänemark. Die Regelung betrifft Einheimische und ebenso Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark mitbringen wollen, allerdings mit einem Kompromiss für Bestandshunde.

Verboten ist demnach die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden Hunderassen, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

Amerikanische Bulldogge, Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Boerboel, Fila Brasileiro, Kangal, Ovtcharka (Zentralasiatischer, Kaukasischer , Südrussischer), Tornjak und Sarplaninac und für Kreuzungen der genannten Hunderassen. Hintergrund des Verbots ist, dass sie vom dänischen Gesetzgeber als gefährlich eingestuft werden. Wenn der Hund einer Rasse angehört, die dem Verbot unterliegt, kann die Polizei die Entscheidung treffen, den Hund einzuschläfern. Weitere Infos zu
Übergangsfristen und Detailfragen gibt es auf den Seiten der dänischen Botschaft.

Hundebesitzer, die Hunde der oben genannten Hunderassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen nach Informationen der dänischen Botschaftsvertretung den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 Meter langen Leine führen. Der Hund müsse zudem einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Zudem muss der Besitzer die Rasse oder den Typ dokumentieren können, genauso wie den Zeitpunkt der Anschaffung. (Die Übergangsordnung gilt nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese beiden Hunderassen bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren). 

Der Hundehalter muss beweisen könen, dass der Hund nicht dieser Hunderasse angehört oder eine Kreuzung daraus ist. Dies hat zwischenzeitlich zu heftiger Kritik geführt, weil bei einem Mischling ohne Stammbuch und Züchter das oft nur sehr schwer zu bewerkstelligen ist.

Vorsicht bei der Ferien-Einreise nach Dänemark mit bestimmten Hunden 

Nach Informationen der dänischen Botschaftsvertretung können in Dänemark gravierende Vorfälle mit Hunden geahndet werden. Wenn ein Tier, unabhängig von der Rasse, eine Person angreift, andere erhebliche Schäden verursacht oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, konnte die Polizei bisher Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie im Extremfall über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Seit Einführung der Regelung im Jahr 2010 wurden auch bereits tatsächlich Hunde eingeschläfert, was Einheimische wie auch Touristen mit gefährdeten Hunden zunehmend verunsichert. Dänische Kritiker des Gesetzes forderten seit Jahren eine Anpassung und Abmilderung der bestehenden Regelungen. Zum Glück mit Erfolg, das Gesetz wurde inzwischen überarbeitet:

Siehe auch: Dänemarks entschärft Hundegesetz seit 2014

Ansonsten gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen für Hunde . Die Kennzeichnung des Hundes vor der Einreise ist verpflichtend. Bis 2011 gekennzeichnete Hunde gilt übergangsweise auch noch eine Kennzeichen-Tätowierung, danach nur noch mit dem beim Tierarzt erhältlichen Mikrochip unter dem Fell. Der EU-Heimtierpass muss den Nachweis einer gültigen Impfung gegen Tollwut beinhalten (die letzte muss mindestens 30 Tage zurückliegen). 

Durchfahrt im Urlaub durch Dänemark mit Hund

Das Verbot für die oben aufgeführten Kampfhunde-Rassen betrifft nicht Hunde, die im Urlaub nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassigehen), sind sind laut Dänischer Botschaft erlaubt. Wenn Sie Reisen mit solchen Hunderassen durch Dänemark planen, sollten Sie sich jedoch definitiv vor der Fahrt durch die dänische Botschaft hierzu beraten lassen.

Im Zweifelsfall nachfragen

Da die Gesetzgebung eines Landes und deren Auslegung erfahrungsgemäß im Fluss ist, kann wunsch-hund.de für die Aktualität und Vollständigkeit der beschriebenen Regeln leider keine Gewähr übernehmen. Für die Klärung von Detail-Fragen sollten Sie sich im Zweifel immer an offizielle Stellen Ihres Urlaubslandes wenden. Gerade Hundebesitzern von Listen- / Kampfhunden und ähnlich eingestuften Rassen empfehlen wir deshalb, sich rechtzeitig vor der Entscheidung für eine Urlaubsreise bei der Dänischen Botschaft in Berlin über die am Urlaubsziel herrschenden Bestimmungen und Besonderheiten zu informieren. 

Website der Dänischen Botschaft

Siehe auch (Archiv 2014): Dänemarks entschärft Hundegesetz

Siehe auch: Dänemark-Rubrik bei hunde-ferienhäuser.de

"Gib dem Menschen einen Hund und seine Seele wird gesund." (Hildegard von Bingen)

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