Das bisher gültige Hundegesetz sah vor, dass die dänische Polizei beurteilen sollte, ob bei dem Vorfall eine Bissverletzung vorlag, die zu Sanktionen vom Maulkorbzwang bis hin zum Einschläfern eines Hundes führen konnte. Eine Entscheidung, die die örtlichen Behörden in der Regel überforderte. Deshalb sollen zukünftig Hundehalter zur Beurteilung des Vorfalls das Einschalten eines Hunde-Sachverständigen fordern können.
Eine zweite Änderung der Hundegesetze beinhaltet, dass Grundbesitzer nicht wie bisher, auf Basis eines alten Gesetzes aus dem 19. Jahrhundert, auf Hunde schießen dürfen, die auf Ihrem Grundbesitz umher streunen. Hundehalter werden dafür verstärkt zur Kasse gebeten, wenn ihr Hund wiederholt auf fremdem Grundstücken ohne Leine und Besitzer unterwegs ist und müssen bis zu 270 Euro Strafe bezahlen.
Laut dem dänischen Minister vom zuständigen Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei ruhen sämtliche bisherigen Fälle bezüglich der Bissverletzungen durch Hunde bis zum 1.Juli 2014, um sie nach den neuen Vorgaben behandeln zu können. Das gleiche gelte ebenso für Hunde, bei denen bereits eine Entscheidung gefällt wurde, die aber noch nicht eingeschläfert wurden.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Siehe auch:
- Mehr zur dänischen Hundegesetzgebung
- Strände mit Hund in Dänemark
- Infos der dänischen Botschaft zu verbotenen Hunderassen