Sachsen-Anhalts neues Hundegesetz seit März 2016

Als erstes Bundesland in Deutschland hatte das Bundesland im März 2009 ein relativ strenges  „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ erlassen.

Seit 1. März 2016 hat Sachsen-Anhalt nun ein neues Hundegesetz - mit einigen positiven und auch umstrittenen Festlegungen.

 

Zentrale Neuerungen in Sachsen-Anhalts Hundegesetz

Hunde werden nach Beißattacken mit anderen Hunden nun nicht mehr als gefährlich eingestuft, wenn sie sich nur verteidigt haben oder die Verletzungen geringfügig sind.

Das Gesetz berücksichtigt zudem zukünftig auch Härtefalle, der einen Wesenstest vermeiden können, laut Gesetzestext: „Stehen zwingende tiermedizinische Gründe, namentlich Alter, Gebrechlichkeit oder Krankheit des Hundes, dauerhaft der Durchführung eines Wesenstestes entgegen, ist keine behördliche Fristsetzung notwendig.“

Gleich geblieben ist, dass laut Gesetz Hunde, die zu den Rassen Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hundengehören gehören, weiterhin einen Wesenstest ablegen müssen.

Als gefährlich eingestufte Hunderassen dürfen nicht gezüchtet und verkauft werden. Konkret betroffen: Pitbull, Bullterrier, (American) Staffordshire-Bullterrier. Ein Haltungsverbot gibt es laut Gesetz nicht.

 

Vorgehen bei Beißvorfällen

hundegebissEin zentraler Kritikpunkt am alten Hundegesetzes wurde beherzigt. Bisher mussten die Behörden unabhängig von der konkreten Schuldfrage beim Vorfall die Besitzer alle beteiligten Tiere reglementieren. In der Praxis bedeutete das oft einen verpflichtenden Wesenstest der Hunde bei Tierärzten inklusive der Ausstellung eines Gutachtens mit dreistelligen Euro-Kosten für die Hundebesitzer.

Seit 1. März 2016 haben die Behörden in Sachsen-Anhalt durch das neue Hundegesetz mehr Ermessensspielraum. Künftig kann berücksichtigt werden, warum ein Hund zugebissen hat, um zu entscheiden, ob bzw. welcher Hund einen Wesenstest ableisten muss bzw. welcher Besitzer für einen zukünftig als gefährlich eingestuften Hund eine Sachkundeprüfung ablegen muss.

Das kann allerdings durchaus im Einzelfall schwierg zu ermitteln sein. Das Ordnungsamt Magdeburg, dass entscheidend bei den Vorschlägen zu Anpassungen für das neue Hundegesetzes beteiligt war, benennt in einem Interview mit dem MDR beispielhaft zu ermittelnde Fragen wie: Wer war Angreifer, wer Verteidiger? Hat sich der gebissene Hund vorher artgerecht unterworfen? Hat der Mensch möglicherweise den Hund aktiv angegriffen, ihn zum Beispiel mit Stock oder Knüppel bedroht?

Siehe auch: Hundegesetz und Hunderegister - Website Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

 

Kritik am Hundegesetz in Sachsen-Anhalt durch Tierschützer

Diverse Tierschützer erheben Kritik gegen mindestens einen zentralen Punkt des neuen Hundegesetzes. Der Deutsche Tierschutzbund moniert, dass das Land weiter an einer Hunderasseliste festhält, obwohl weder statistische Erhebungen noch wissenschaftliche Studien eine pauschale Sonderbehandlung dieser Hunderassen begründen würden. Da aggressives Verhalten vielmehr durch Haltung und Umgang bedingt werde, würde ein verpflichtender Sachkundenachweis, wie ihn die Tierschützer fordern, viel eher der Gefahrenprävention dienen.

Zwei andere Bundesländer sind dieser Argumentation im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt gefolgt. So wurde in Niedersachsen mit Einführung eines Sachkundenachweises die
Rasseliste abgeschafft, was durch insgesamt gute Erfahrungen in der Praxis bisher bestätigt wurde. Schleswig-Holstein ist etwas modifiziert diesem Beispiel durch sein neues Hundegesetz seit 01.01.2016 gefolgt.

 

Was bleibt gleich in Sachsen-Anhalt?  Hunde-Haftpflichtversicherung und Transponder-Pflicht

Alle Hundebesitzer in Sachsen-Anhalt müssen weiterhin spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Sie soll den Hundehalter im Ernstfall bei Schäden durch sein Haustier absichern.

Alle Hunde sind zudem durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder bis spätestens sechs Monate nach der Geburt des Hundes zu kennzeichnen.

Siehe auch: Hundehalter-Haftpflicht Tarife im Vergleich

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