Neues Hundegesetz in Schleswig-Holstein - Hundeführerschein und mehr

thumb schaeferhund zieht leine thumbSchleswig-Holstein hat seit 2016 ein neues Hundegesetz. Das Gesetz bringt für Hunde und Hundehalter einige deutliche Veränderungen und in Gänze vor allem Erleichterungen. Nicht wenige sprechen sogar vom modernsten Hundegesetz in Deutschland mit Signalwirkung auch für andere Bundesländer.

Nicht nur der Titel des Gesetzes in Schleswig-Holstein hat sich geändert, der Name zeigt auch exemplarisch den Fokus der Neuausrichtung. Aus dem "Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren" (GefHG) wurde ab Anfang 2016 das schlichte "Gesetz über das Halten von Hunden" (HundeG).

 

Wichtige Änderungen: Sachkundeprüfung - keine gefährlichen Hunderassen mehr

Die bisherige Rasseliste von "Kampfhunden" (u.a. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier) wurde komplett abgeschafft. Als gefährlich werden Hunde zukünftig nicht mehr aufgrund der Rasse, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens eingestuft. Tiere allein wegen der Hunderasse als gefährlich bzw. nicht gefährlich zu kategorisieren, halten viele Fachleute für fachlich nicht begründbar. Ein Problem, dass allerdings in den Hundegesetzen anderer Bundesländer immer noch besteht.

Ein Zuchtverbot für einzelne Rassen gibt es laut dem neuen Hundegesetz in Schleswig-Holstein nicht mehr. Es ist allerdings verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren zu züchten.

Hundeführerschein nur für auffällige Hunde: Einzelne Hunde können als auffällig bzw. gefährlich eingestuft werden, z.B. weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder unkontrolliert Tiere hetzen.

Die Hundebesitzer müssen in diesem Fall u.a. eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ablegen, um ihn weiterhin halten zu dürfen. Zudem kann ein Hund, der als gefährlich eingestuft wurde, von Spezialisten erneut beurteilt werden. Abhängig von der Bewertung kann für das Tier die Gefährlichkeitseinstufung auch revidiert werden.

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Hundesteuer in Schlewsig-Holstein sparen durch Sachkundeprüfung

Für alle anderen Hundebesitzer ist das Ablegen eines Sachkundenachweises freiwillig. Als ein Anreiz zum Ablegen der Prüfung wird Kommunen die Möglichkeit geboten, für diese Fälle eine Ermäßigung der Hundesteuer zu gewähren. Die Entscheidung, ob ein solches Angebot vor Ort angeboten wird, obliegt allerdings den einzelnen Kommunen.

 

Hundehaftpflicht-Versicherung - Pflicht bei gefährlich eingestuften Hunden

Die Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden in Schleswig-Holstein müssen eine Hundehaftpflicht-Versicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden vorlegen können. Auch alle anderen Hundehalter sollen eine Haftpflichtversicherung für Ihr Tier abschließen, es ist allerdings nicht gesetzlich verpflichtend. 

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Siehe auch: Hundehaftpflicht Tarif-Vergleich

Hundeversicherung-Pflicht in mehreren Bundesländern

 

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