Leinenzwang - nicht uneingeschränkt

Leinenzwang bei Hunden - Immer wieder kommen Fragen zum Leinenzwang auf. Teilweise werden von Kommunen auch sehr drastische Regelungen zum Anleinen vorgegeben. Aber nicht immer muss es für Hund und Halter dabei bleiben. Wie man an folgenden Einzelfall-Entscheidungen aus den vergangenen Jahren sieht.

Gleich vier Entscheidungen hatte der Bußgeldsenat des OLG Dresden im Februar 2007 zum Thema »Anleinzwang für Hunde« zu treffen. In zwei Fällen ging es um eine entsprechende Polizeiverordnung der Stadt Leipzig, die anderen Verfahren betrafen Regelungen der Städte Zwickau und Plauen. Zugrunde lagen jeweils Rechtsbeschwerden von Hundebesitzern, die wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht zu Bußgeldern bis zu 400 € verurteilt worden waren

Der Bußgeldsenat hat hierzu folgendes entschieden:

Eine sächsische Polizeiverordnung, die einen Anleinzwang für Hunde im Gemeindegebiet vorsieht, verstößt jedenfalls dann gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie keinerlei Ausnahmen vom allgemeinen Leinenzwang vorsieht. Zwar bestehen angesichts der von freilaufenden Hunden ausgehenden abstrakten Gefahr keine Bedenken gegen einen ordnungsbehördlich geregelten allgemeinen Anleinzwang. Mit dessen zeitlich und räumlich unbeschränkter Geltung im gesamten Gemeindegebiet würde aber dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor Belästigung und Gefahren einseitig zu Lasten der Hundehalter Rechnung getragen.

Den insoweit anzulegenden Maßstäben werden die in Leipzig und in Plauen geltenden Polizeiverordnungen gerecht. Sie enthalten jeweils Ausnahmeregelungen, wonach Hunde auf so genannten  »Freilaufflächen« vom Leinenzwang befreit sind. In Leipzig gebe es beispielsweise insgesamt 47 »Hundewiesen« mit einer Gesamtfläche von 16,72 Hektar. Die  berechtigten Interessen der Hundebesitzer sind damit ausreichend berücksichtigt.

Dagegen verstößt die Polizeiverordnung der Stadt Zwickau, kraft derer sich das Anleingebot faktisch auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Bestimmtheitsgebot. Sie ist daher insoweit unwirksam, weshalb der  Beschwerdeführer im dortigen Verfahren vom Senat freigesprochen wurde.

Quelle: OLG Dresden
Beschluss vom 07.02.2007,  Ss (Owi) 395/06 (betrifft Zwickau)
Beschlüsse vom  07.02.2007, SS (Owi) 188/06 und 301/06 (betreffen Leipzig)
Beschluss vom 13.02.2006, SS (Owi) 721/06 (betrifft Plauen)

"Wer sah jemals einen munteren Hund in einer verdrießlichen Gesellschaft oder einen traurigen in einer glücklichen? Mürrische Leute haben mürrische Hunde, gefährliche Leute haben gefährliche." ( Marc Aurel)

 

hunde ferienhaus portfoliopic 300x100px

Hunde-Urlaub Tipps von Ostsee bis Holland, Hundestrände & Unterkünfte:

https://hunde-ferienhaeuser.de

 

Weitere Beiträge