Die italienische Regierung hat nach Presseberichten der "Corriere della Sera" zum 1. April 2009 neue gesetzliche Regelungen für das Halten von Hunden eingeführt. Davon betroffen sind sowohl einheimische Hundebesitzer als auch zum Teil Touristen, die Ihren Urlaub mit Hund in Italien verbringen.
Neu - Leinenpflicht in Italien
Der Regierungserlass beinhaltet laut "Corriere della Sera" in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht für Hunde. Damit klar ist, was man unter einer Leine versteht, gehört demnach auch zu den Regeln, dass die nötige Leine maximal eineinhalb Meter lang ist.
Die beliebten flexiblen Leinen, die auf bis zu fünf Meter ausgezogen werden können, müssen blockiert werden, um die maximale Länge auch einzuhalten.
Nicht nur durch die Eskalation im Müllskandal von Neapel in den letzten
Jahren ist zudem das Thema der Reinhaltung der Städte weiter auf der Agenda
behördlicher Bemühungen. Dazu gehört auch, dass zukünftig Hundebesitzer
verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen.
Sicherheit erhöhen - klare Regeln
Als weitere Maßname gilt zukünftig eine erweiterte Maulkorb-Pflicht. Hunde müssen nicht generell Maulkorb tragen, aber der Besitzer sollte ihn griffbereit vorweisen können. Damit soll das Risiko von Angriffen durch Hunde auf Menschen und andere Tiere vemindert werden. Dadurch erhöht sich auch die Verantwortung des Hundebesitzers, wenn trotzdem ein Zwischenfall mit seinem Vierbeiner passiert.
Die Besitzer sogenannter "gefährlicher" Hunderassen müssen zudem vorbereitende Kurse und einen damit verbundenen Hundeführerschein vorweisen können, damit sie solche Hunde, zum Beispiel zum Wachschutz, halten können. Verboten ist zukünftig eine aggressive Abrichtung von Hunden und die Kreuzung von zwei "gefährlichen" Hunderassen.
Unklare Umsetzung
Einige sinnvollen Regeln für die Sicherheit, von denen auch "normale" Hundebesitzer und ihre Familienhunde profitieren können, sind im Ganzen gesehen also verknüpft mit sehr strengen Regeln zur Leinenpflicht. Bezogen auf den kleinen Schoßhund wohl etwas übertrieben. Regelungen ab einer gewissen Größe, ähnlich wie in manchen deutschen Landesgesetzen, hätten es wohl auch getan.
Es wird zumindest in diesem Bereich eventuell so sein wie so oft in Italien. Die gesetzliche Regelung ist da, die praktische Überprüfung fehlt gerne. Jedenfalls sind die aktuellen Regeln kein Grund, sich die Ferien in Italien vermiesen zu lassen. Dafür ist das Land einfach zu schön.
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