Dänemark entschärft sein Hundegesetz

Seit dem 1. Juli 2014 gilt in Dänemark ein neues, überarbeitetes Hundegesetz. Streuner-Hunde sollen dadurch besser geschützt werden. Zudem sollen die Besitzer von Vierbeinern, die in einen Beißvorfall beteiligt sind, für Ihren Hund zukünftig das Einschalten eines Sachverständigen fordern können. Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft. (Infos der dänischen Botschaft zu verbotenen Hunderassen)

Das bisher gültige Hundegesetz sah vor, dass die dänische Polizei beurteilen sollte, ob bei dem Vorfall eine Bissverletzung vorlag, die zu Sanktionen vom Maulkorbzwang bis hin zum Einschläfern eines Hundes führen konnte. Eine Entscheidung, die die örtlichen Behörden in der Regel überforderte. Deshalb sollen zukünftig Hundehalter zur Beurteilung des Vorfalls das Einschalten eines Hunde-Sachverständigen fordern können.

Eine zweite Änderung der Hundegesetze beinhaltet, dass Grundbesitzer nicht wie bisher, auf Basis eines alten Gesetzes aus dem 19. Jahrhundert, auf Hunde schießen dürfen, die auf Ihrem Grundbesitz umher streunen. Hundehalter werden dafür verstärkt zur Kasse gebeten, wenn ihr Hund wiederholt auf fremdem Grundstücken ohne Leine und Besitzer unterwegs ist und müssen bis zu 270 Euro Strafe bezahlen. 

Laut dem dänischen Minister vom zuständigen Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei ruhen sämtliche bisherigen Fälle bezüglich der Bissverletzungen durch Hunde bis zum 1.Juli 2014, um sie nach den neuen Vorgaben behandeln zu können. Das gleiche gelte ebenso für Hunde, bei denen bereits eine Entscheidung gefällt wurde, die aber noch nicht eingeschläfert wurden.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Siehe auch:

 

"Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass Du Deine Mahlzeit mit ihm teilst. Er sorgt lediglich dafür, dass Dein Gewissen so schlecht ist, dass sie Dir nicht mehr schmeckt."
(Helen Thomson)

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