Niedersachsen: Hundegesetz Version 2011 mit Hundehaftpflicht

Die Pflicht ruft - Das neue Hundegesetz - inklusive Hundehaftpflicht: Niedersachsen hat zudem eine Chip-Pflicht und ein "Hundeführerschein" eingeführt. Was lange währte, sollte nun endlich gut werden. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung Niedersachsen von 2009 wurde von Hundehaltern heftig kritisiert, worauf das zuständige Ministerium vorerst zurückruderte und mehr Zeit für die fachliche Überarbeitung in Aussicht stellte. Die Landesregierung  verabschiedete schließlich eine modifizierte Version des Hundegesetzes im Landesparlament in Hannover. Die neue Version gilt ist seit 1.Juli 2011 in Kraft.

Hundebesitzer in Niedersachsen müssen laut dem Hundegsetz von 2012 in Zukunft für ihren Vierbeiner eine Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen. Zudem muss der Hund durch einen implantierten Transponder-Chip im Nackenfell eindeutig identifizierbar gemacht werden, zusammen mit einer damit verbundenen Erfassung der Hunde in einem zentralen Register. (Siehe Update Juni 2013 - Fragen / Antworten zur neuen Pflicht zur Registrierung von Hunden in einem zentralen Hunderegister.)

Der Landtag in Hannover verabschiedete die lange debattierte Änderung des Hundegesetzes mit großer Mehrheit. Mit den neuen Regelungen will das Parlament sowohl die artgerechte Haltung der Hunde unterstützen als auch Beißvorfällen vorbeugen.

Die vielleicht deutlichste Veränderung stellt jedoch das Einführen eines Sachkundenachweises für Hundebesitzer vor, umgangssprachlich auch "Hundeführerschein" genannt. Dieser Nachweis ist für zukünftige Hundehalter verpflichtend, wenn sie sich ohne längere Vorerfahrung mit Hunden neu ein Tier anschaffen wollen. Befreit von dieser Pflicht ist, wer innerhalb der letzten zehn Jahre bereits zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Alle anderen haben noch eine Übergangsfrist, und müssen den Sachkundenachweis erst ab 1. Juli 2013 erbringen.

Siehe auch: Update Juni 2013 - Ab 01.07.2013 existiert in Niedersachsen die Pflicht zur Registrierung von Hunden in einem zentralen Hunderegister.

Siehe auch:
Hundehaftpflicht-Tarife im Vergleich
Allgemeine Tipps und Infos zu Hundehaftpflicht-Versicherungen

Der Sachkundenachweis soll aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. So sollen in Theorie-Kursen Bedürfnisse, Verhalten und Körpersprache der Hunde genauso ein Thema sein wie Tierschutzbestimmungen und andere behördliche Themen. In einem zusätzlichen praktischen Kursteil sollen dann noch nicht im Detail beschriebene Grundkenntnisse mit Mensch und Hund umgesetzt werden. 

Wie auch in anderen Bundesländern waren Beißvorfälle in Niedersachsen ein zentraler Hintergrund für die Überarbeitung des Hundegesetzes. Dass Personen, die seit mindestens zwei Jahren einen Hund hatten, in jedem Fall als sachkundig gelten, davon ist nach Alltagserfahrungen zwar leider nicht immer auszugehen. Aber der Hintergrund für diese insgesamt begrüßenswerte Kulanz dürfte natürlich die Beschwichtigung der Gemüter sein und für Ruhe im Land sorgen. Erstmalige Hundebesitzer verpflichtend auf Hundetauglichkeit" zu prüfen, soll demnach ein Konsens sein, den auch viele langjährige Hundebesitzer unterstützen.

Zumal bereits als gefährlich eingestufte Hunde selbst einen Wesenstest absolvieren müssen und von ihren Haltern wie bisher auch nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden dürfen. Nicht mehr um Gesetz vorgesehen ist übrigens das ursprüngliche Vorhaben, auch Besitzer von Hunden ab 40 Zentimeter Schulterhöhe und einem Gewicht von 20 Kilo generell per Hundeführerschein zu prüfen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie bitte auch den vollständigen Text des Hundegesetzes in Niedersachsen:  http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm

 

Offene Fragen - die Umsetzung

Man wird erst in den nächsten Jahren sehen, wie gut die praktische Umsetzung dieses Gesetzes funktioniert und ob Niedersachsen damit auch Vorreiter für andere Bundesländer werden kann.

Im Bezug auf das verabschiedete Gesetz wird die Frage spannend werden, ob und wie die Kommunen auffällig gewordene Hunde und Ihre Besitzer kontrollieren werden (können). Muss eine Hundehaftpflicht-Versicherung zu irgendeinem Zeitpunkt den Behörden nachgewiesen werden? Müssen Tierärzte einen fehlenden Kennzeichnungs-Chip kontrollieren? Wird es speziell zertifizierte Hundeschulen geben, die Eignungstests für Hundehalter durchführen dürfen? Offene Punkte gibt es noch genug. Die Politik wird mit dem neuen Hundegesetz in Niedersachsen und mit seiner Umsetzung noch viel Arbeit haben.  

Es gibt zudem auch weitere Themen, die in vielen Einzelfällen immer wieder auftauchen und ebenso mit artgerechter Haltung wie (potentiell) auch dem Schutz vor Beißattacken zu tun haben können.

So kritisieren Tierschützer immer wieder, dass Hunde aus schlechter Zucht und Billigimporte aus Osteuropa alles andere als artgerecht heranwachsen und nicht selten mit physischen und psychischen Handicaps bei Ihren neuen Besitzern ankommen. Hunde, die oft das Gegenteil eines ausgeglichenen und souveränen Hundes mit ausgeprägtem Sozialverhalten sind, sobald sie ins Rüpelalter kommen, was sich nicht selten auch im Umgang mit Artgenossen und fremden Personen widerspiegelt.

Hier wäre den Hunden, ihren Besitzern und der Allgemeinheit geholfen, wenn die Kriterien für den Kauf und die Zucht von Hunden entsprechend hoch gehängt würden, mit entsprechenden Aufklärungskampagnen von Seiten der Landesregierung bzw. Kommunen und verpflichtenden Belegen zur Herkunft des Hundes bei der Anmeldung eines Hundes nach seinem Erwerb.

Update Juni 2013: Ab 01.07.2013 existiert in Niedersachsen die Pflicht zur Registrierung von Hunden in einem zentralen Hunderegister.

(wunsch-hund)

„Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst du, oh Mensch, sei Sünde, mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.“ Franz von Assisi

 

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