Berlin: Strengeres Hundegesetz seit 2016

Vor allem in Großstädten wie München, Hamburg oder Berlin bringt das Alltagsleben auf engem Raum oft Anlässe für Beschwerden und den Ruf nach neuen gesetzlichen Regelungen mit sich. Das Bundesland Berlin hat nun nach langen Beratungen einen Gesetzentwurf für ein neues Hundegesetz erarbeitet, dass 2016 in Kraft treten soll. Die Regelungen beinhalten spürbar strengere Regeln für Hundebesitzer.

Durchaus mit Wohlwollen reagierten fast alle Interessengruppen auf den relativ großen Aufwand, den Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zur Erarbeitung der Gesetzesvorlage betrieben hat. Hundefreunde und Hundegegner diskutierten vorab im sogenannten "Bello-Dialog" über viele Themen, die beide Interessengruppen gerne unterschiedlich sehen.

In Gesprächsrunden wurde über mehrere Monate hinweg versucht, einen für alle akzeptablen Weg zu finden, um potentielle Konflikte rund um Meldepflicht, Leinenpflicht und Hundehaufen für offiziell 100.000 Berliner Hunde zu entschärfen. Als Eckpunkte der neuen Regelungen haben sich folgende Punkte herauskristallisiert:

  • Ein zentrales Hunderegister soll zukünftig Angaben speichern zu Hunderasse, Hunde-Chip, Besitzer und ggf. Beißvorfälle.
  • Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen mit Lesegeräten den Hunde-Chip scannen können. So sollen sowohl Streuner leichter festgestellt werden können als auch "Knöllchen" für das Liegenlassen von Hundekot direkt der passenden Halteradresse zugeordnet werden können. Ob sich das in der Praxis bei nicht friedfertigen Exemplaren (Hund wie Halter) so leicht in die Tat umsetzen lässt, darf zumindest hinterfragt werden.
  • (Bedingte) Leinenpflicht: Lediglich zuhause und in speziell ausgewiesenen Hundeauslauf-Gebieten dürfen Hunde noch ohne Leine laufen.
  • Auf Gehwegen ist eine Leine Pflicht, es sei denn, der Hundehalter besitzt einen Sachkundenachweis.

Dieser Sachkundenachweis, landläufig auch gerne "Hundeführerschein" genannt, mit einem praktischen und einem theoretischen Teil, sollen Hundetrainer ausstellen können. Allerdings ist noch eine Alternative im Gespräch. Wer in den vergangenen sechs Jahren drei Jahre lang einen Hund hatte, ohne dass es mit dem Tier zu "Vorfällen" kam, soll seinen Nachweis beim Bezirksamt auch ohne Prüfung erhalten können.

Tüte ist Pflicht: Bisher war "nur" zu klären, ob ein Besitzer einen Hundehaufen nicht entsorgt hatte. Zukünftig muss jeder, der einen Hund ausführt, Hundekot-Beutel dabei haben und vorzeigen können, sonst kann das Ordnungsamt ein "Knöllchen" verteilen.

Versicherung: Der Zwang zum Abschluss einer Hundehaftpflicht besteht in Berlin wie auch in anderen Bundesländern schon länger. Sie soll mindestens eine Million Schadenssumme abdecken und keine Selbstbeteiligung über mehr als 500 Euro beinhalten.

Gekürzte Rasseliste: Von den bisher zehn Hunderassen, die als gefährlich eingestuft wurden, sind im neuen Hundegesetz laut Entwurf noch vier übrig geblieben - Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Ansonsten gilt weiterhin: Zucht, Vermehrung und Verkauf gefährlicher Hunde sind verboten, der Besitz ist meldepflichtig und ein Sachkundenachweis ist nötig. Ein Sachverständiger kann bzw. soll beurteilen, ob vom jeweiligen Tier eine besondere Gefahr ausgeht. Alle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, müssen einen Maulkorb tragen.

Insgesamt reiht sich Berlin mit den neuen Regelungen in den Flickenteppich von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen in einzelnen Bundesländern ein. Zusätzlich gibt es in einzelnen größeren Städten wie z.B. München wiederum gesonderte Regeln.

Wie wäre es denn so langsam mit einem bundesweit einheitlichen Gesetz? In Berlin werden jedenfalls Touristen wieder lange Diskussionen mit Ordnungsämtern führen, weil sie sich vor der "Einreise" in die Stadt nicht die aktuellen Hunde-Vorschriften durchgelesen haben.

Siehe auch: Muss sein: Berlin / Hunde-Maulkorb in Bus + Bahn

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