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Yorkshire-Terrier in Mietwohnungen - auch ohne Genehmigung
Freitag, 25. Januar 2008

Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden - auch ohne Zustimmung des Vermieters 

Mietrecht und Hund - Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.

Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund. Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”

(News-Quelle: Tasso e.V.)

Kommentare (12)Add Comment
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geschrieben von Hundefreund, Januar 28, 2008
des wird bei vielen freude auslösen denke ich mir :-) da viele einen hund trozt wohnung haben möchten aber es vom vermieter aus nicht drüfen...finde ich.

prima entscheidung



schönen tag noch und viele grüße

Hundefreund
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geschrieben von Pepsi Cola, Januar 31, 2008
Ich bin der Meinung:" Das ist Spitze!" Für viele Menschen wird das ein wahrer Segen sein, auch in einer Mietwohnung einen kleinen Hund halten zu dürfen!! Für viele Menschen bedeutet der beständige Kontakt zu einem Hund höhere Lebensquualität,mehr Freude, weniger Einsamkeit,besonders ältere Menschen bleiben oftmals länger mobil, weil sie dem Hund den nötigen Auslauf verschaffen möchten!Der ständige Kontakt mit einem Tier kann sich positiv auf psychische Störungen und auch auf verschiedene andere Krankheiten auswirken! Wäre wirklich schade, wenn das nur Eigenheimbesitzern und anderen priviligierten Menschen zu Gute käme!!Meiner Meinung nach kämen aber auch noch andere Hunderassen für diese Regelung in Frage, z.Bsp. der Mops, um nur eine Rasse zu nennnen! Pepsi Cola
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geschrieben von Oli, Februar 09, 2009
Wie steht es denn mit der Haltung von einem "Shih Tzu" in einer Mietwohnung aus? Ist der evtl. auch erlaubt? vielleicht kann mir einer weiterhelfen.
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siehe Infos zum BGH-Urteil
geschrieben von wok, Februar 09, 2009
Da wird sich leider kaum jemand zutrauen, so ohne weiteres eine rechtssichere Auskunft zu geben. Ein Shih Tzu ist ja zudem auch etwas größer. Neben dem evtl. kostenintensiven Mietrechts-Anwalt oder Mieterverein wäre vielleicht eine Verbraucherzentrale ein Tipp für Infos. Wenn es hart auf hart kommt, muss man vor Gericht. Im Grundsatz hat der BGH aber das Halten von Tieren in Mietwohnungen erleichtert.
http://www.wunsch-hund.de/recht-hund-versicherung/hunde-recht/bgh_erleichtert_tierhaltung_in_mietwohnungen.html
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geschrieben von MystikWolf, Februar 19, 2009
>>In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier.>Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93).
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geschrieben von Andy, März 04, 2010
In dem vom LG Kassel (siehe unten) zu einem Yorkshire Terrier entschiedenen Fall enthielt der Mietervertrag die folgende Klausel:
"Zur Tierhaltung (insbesondere von Hunden und Katzen, nicht jedoch von Zierfischen und Ziervögeln) bedarf der Mieter der schriftlichen Zustimmung des Vermieters, ohne sich bei Verweigerung der Zustimmung auf anderweitige Gestattungen durch den Vermieter berufen zu können."

Die vorstehend zitierte Vertragsklausel war Gegenstand des Urteils des BGH vom 14.11.2007 Aktenzeichen VIII ZR 340/06, und wurde für unwirksam erklärt!

Die Haltung von Kleintieren in der Wohnung gehört allgemein zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Mieter bedarf dafür weder einer Genehmigung noch Zustimmung des Vermieters, die Kleintierhaltung kann im Mietvertrag auch nicht wirksam ausgeschlossen werden d.h. eine Klausel, die dem Mieter das Halten jedweden Tieres in der Wohnung verbietet ist unwirksam.

In Bezug auf die Haltung eines Yorkshire-Terriers hatte das Landgericht Kassel (siehe unten) bereits Zweifel, ob es sich bei einem so kleinen Hund nicht um ein "Kleintier" handeln könne, dessen Haltung also ohne jede Erlaubnis in der Wohung möglich ist.

Nach dem Urteil des BGH (Urteil vom 14.11.2007 ? VIII ZR 340/06) sind Kleintiere jedenfalls solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Hunde und Katzen sind nach Ansicht des BGH - der insoweit wohl im Interesse der Rechtsklarheit eine klare Abgrenzung vornehmen will keine Kleintiere. Der Yorkshire Terrier ist nach dieser Definition kein Kleintier (da er ein Hund ist). Daraus ergibt sich für die Rechtslage folgendes:


ich habe zwei yorkis!!!
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geschrieben von tierfreund..., September 15, 2010
Wie sieht es denn mit Malteser Hunden aus? Es ist ein Weibchen und wie bekannt sind die kleiner wie rüden.
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geschrieben von Hundeliebhaber, Betonung: HUND, Dezember 17, 2010
Die die am meisten krach machen, die sind erlaubt, na toll! Und alle anderen sind bestraft die nicht so viel kläffen... Super entscheidung, nur für die, die auf Hakenbeisser und Kläffer stehen, haben Glück.
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geschrieben von Jamin, Februar 22, 2011
Ich find das es keine krach macher sind!! Hab selber eine sie bellt nur auf komando sie bellt auch nicht wenn es klingelt oder jemand an der tür klopft! Ich finde es schade das diese rasse immer als krach macher gelten ob wohl es auf den hund an kommt und den menschen!
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geschrieben von ......., März 04, 2011
Welche Hunden gelten denn als Kleintiere. Ist das irgendwie geregelt nach Rasse oder Größe??
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geschrieben von Kerstin28, August 07, 2011
Hallo
Also heist das das wir uns ein Yorkshire-Terrier anschaffen ohne angst vor Kündigun von Vermieter zu bekommen oder nee abmanung? muß ich bei vermieter bescheit sagen wenn wir uns ein klein hund anschaffen? würde mich auf antworten feuen
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geschrieben von wok, August 08, 2011
@Kerstin: Sorry, rechtssichere Auskünfte kann es hier leider nicht geben. Wahrscheinlich wäre der oben erwähnte Deutsche Mieterbund eine gute Adresse, um sich weitergehend zu informieren. Viel Erfolg ...
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