Hund darf während der Arbeit nicht im Auto geparkt werden

Hunde-Urteile - Es ist oft zu beobachten, dass Hunde bei guten Witterungsverhältnissen im Auto auf Ihre Besitzer warten. Dass ein Hund aber während der Arbeit regelmäßig im Auto "geparkt " wird, hat jetzt ein Gericht untersagt.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies mit Beschluss vom 18.09.2013 den Eilantrag eines Hundebesitzers gegen eine Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg zurück, mit der ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt wurde, seine Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Auto zu halten (Az.: 4 K 2822/13).

Das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung auf den Tierschutz. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Der Besitzer der Weimaraner-Hündin Cosima hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Stuttgart gegen das Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung des Tieres dadurch verstoßen, dass Cosima während seiner Arbeitszeit regelmäßig im Auto verbleiben musste. "Der Antragsteller arbeite an vier Tagen in der Woche während acht Stunden an seinem Arbeitsplatz im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts; hierzu komme noch die Zeiten des Transports der Hündin von und nach seinem weit entfernt gelegenen Wohnsitz."

Das Gericht bemängelte, dass der Hund sei im Auto auf Dauer nicht ausreichend gegen Kälte und Hitze geschützt sei und keinen ausreichenden Raum zur Bewegung zur Verfügung habe.

Diese Einschätzung erfolgte, obwohl der Besitzer versuchte, geltend zu machen, dass der Hund während des Tages regelmäßig beschäftigt werde und erhalte den benötigten Auslauf erhalte.

Az.: 4 K 2822/13 - Quelle: Erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

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