Immer mehr Bundesländer verpflichten Hundehalter dazu, für Ihren Hund eine Haftpflicht-Versicherung abzuschliessen. Nach den uns vorliegenden Quellen (Stand 09 / 2011) gilt die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunde seit kurzem nun auch in Niedersachsen und Thüringen (seit 01.09.2011). Hamburg , Berlin und Sachsen-Anhalt hatten zuvor bereits ähnliche Regelungen erlassen. Als Sonderfall beschränkt sich NRW bei der Verpflichtung auf bestimmte "gefährliche" Hunde.
In den anderen genannten Bundesländern gelten die diesbezüglichen Regeln für alle Hunde. In Hamburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt muss sogar offiziell ein Nachweis für eine Hundehalter Haftpflicht-Versicherung vorgelegt werden. Sonst kann es teuer werden.
Kritiker solcher Regelungen denken selten an den Standardfall für Gefahren im Leben von Hund und Besitzer und beteuern die Friedfertigkeit des eigenen Vierbeiners. Die Behörden weisen deshalb in Ihrer Argumentation auch gerne auf täglich vorkommende Alltagssituationen hin. Als Hundehalter könne man je nach Ablauf des Vorfalls gegebenenfalls hohen finanziellen Forderungen gegenüber sehen, wenn der eigene Hund z.B. auf eine Straße läuft und einen Verkehrsunfall mit großem Sach- oder Personenschäden verursache.
Und so mancher Vierbeiner, der sich unvermutet seines Spiel- bzw. Jagdtriebs erinnert, hat schon Jogger, Radfahrer oder nette Großmütter aus Versehen zu Boden gerissen, inklusive teuren Unfallfolgen. Deshalb wird auch in den oben nicht genannten Bundesländern regelmäßig über eine Verschärfung der dort geltenden gesetzlichen Regelungen nachgedacht.
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