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Dänemark-Urlaub mit Hund - Seit dem 1. Juli 2010 gilt in Dänemark das neue Gesetz zur Hunde- und Tierhaltung. Mit der angepassten Gesetzgebung wird die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert und die Haltung und Einfuhr von 13 aufgelisteten Hunderassen (umgangssprachlich: Kampfhunde oder Listenhunde) nach Dänemark verboten. Die Regelung betrifft Einheimische und ebenso Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark mitbringen wollen, allerdings mit einem Kompromiss für Bestandshunde.
Verboten ist demnach die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden
Hunderassen, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
Amerikanische Bulldogge, Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino,
Amerikanischer Staffordshire Terrier, Boerboel, Fila Brasileiro, Kangal,
Ovtcharka (Zentralasiatischer, Kaukasischer , Südrussischer), Tornjak
und Sarplaninac und für Kreuzungen der genannten Hunderassen.
Hintergrund des Verbots ist, dass sie vom dänischen Gesetzgeber als
gefährlich eingestuft werden.
Hundebesitzer, die Hunde der oben genannten Hunderassen vor dem 17. März
2010 angeschafft haben, müssen nach Informationen der dänischen
Botschaftsvertretung den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen
an einer maximal 2 Meter langen Leine führen. Der Hund müsse zudem einen
sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Zudem muss der Besitzer die Rasse
oder den Typ dokumentieren können, genauso wie den Zeitpunkt der
Anschaffung.
Dänemark-Ferienhaus mit Hund finden
Wichtig für Dänemark-Urlauber mit Hund, die mit anderen Hunderassen nach Dänemark
einreisen wollen: Alle anderen Rassen sind in Dänemark erlaubt. Mit den
neuen Gesetzen werden jedoch alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010
verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu
sorgen (u.a. mit Transponder-Chip, wie EU-weit vorgeschrieben), bevor er acht
Wochen alt ist.
Nach Informationen der dänischen Botschaftsvertretung können in Dänemark gravierende Vorfälle mit Hunden geahndet werden. Wenn ein Tier,
unabhängig von der Rasse, eine Person angreift, andere erhebliche
Schäden verursacht oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass
der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei
Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie im Extremfall über
eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Ansonsten gelten die allgemeinen EU-Einreisebestimmungen für Hunde
. Die Kennzeichnung des Hundes vor der Einreise ist verpflichtend. Bis
2011 übergangsweise auch noch mit einer Kennzeichen-Tätowierung, danach
nur noch mit dem beim Tierarzt erhältlichen Mikrochip unter dem Fell.
Der EU-Heimtierpass muss den Nachweis einer gültigen Impfung
gegen Tollwut beinhalten (die letzte muss mindestens 30 Tage zurückliegen).
Durchfahrt im Urlaub durch Dänemark mit Hund
Das Verbot für die oben aufgeführten Kampfhunde-Rassen betrifft nicht Hunde,
die im Urlaub nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der
Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht
das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in
Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des
Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassigehen), sind sind laut Dänischer Botschaft erlaubt.
Im Zweifelsfall nachfragen
Da die Gesetzgebung eines Landes und deren Auslegung erfahrungsgemäß im Fluss ist, kann wunsch-hund.de für die Aktualität und Vollständigkeit der beschriebenen Regeln leider keine Gewähr übernehmen. Für die Klärung von Detail-Fragen sollten Sie sich im Zweifel immer an offizielle Stellen Ihres Urlaubslandes wenden. Gerade Hundebesitzern
von Listen- / Kampfhunden und ähnlich eingestuften Rassen empfehlen wir deshalb, sich
rechtzeitig vor der Entscheidung für eine Urlaubsreise bei der
Dänischen Botschaft in Berlin über die am Urlaubsziel herrschenden
Bestimmungen und Besonderheiten zu informieren.
Website der Dänischen Botschaft
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