Eine formale Anschnallpflicht für Hunde im Auto gibt es in Deutschland nicht. Aber der Autofahrer muss einen Hund im Fahrzeug sichern und damit gewährleisten, dass ihn der Hund beim Fahren nicht behindert.
Denn nach § 23 der Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer dafür sorgen, dass eine Ladung gesichert ist und Hunde gelten im Verkehrsrecht als eine solche Ladung. Ein Verstoß wird mit einem Bussgeld von zur Zeit 35 € und bei einer Gefährdung mit 50 € und 3 Punkten in Flensburg geahndet. Damit ist allerdings noch nichts zu der Art der Sicherung festgelegt.
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Urlaube und Reisen mit Hund sind innerhalb der EU, Norwegen und der Schweiz seit 2004 einfacher geworden. Aber Verordnungen und die EU Hunde-Reisebestimmung beinhalten verbindliche Vorgaben zur Einreise für Hundehalter. Unter anderem regeln die neuen Bestimmungen, daß Ihr Hund bei der Einreise einen Heimtierausweis der EU benötigt und gegen Tollwut geimpft sein muss. Das Wichtigste für Ihre Reise in Kürze:
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