Ferien mit Hund in der EU - nur noch mit Chip

Eindeutige Tierkennzeichnung ist Pflicht - Am 3. Juli 2011 lief die Frist ab, in der bei Ferien-Reisen in Länder der EU die Tätowierung eines Hundes als Kennzeichnung ausreichte. Seit diesem Zeitpunkt gilt (mehr oder weniger) für alle Hundebesitzer die Verpflichtung, ihren Hund vor einem EU-Urlaub mit einem Transponder-Chip kennzeichnen zu lassen. 

Die Tierschutzorganisation Tasso e.V. weist darauf hin, dass für Tiere, die bereits tätowiert sind, keine nachträgliche Chippflicht gelten würde, empfiehlt aber trotzdem das Einsetzen eines Chips, da wahrscheinlich nur die wenigsten Beamten die Feinheiten der europäischen Verordnung kennen würden.

Das europäische Parlament hatte bereits im Jahr 2003 mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren per Mikrochip festgelegt und für acht Jahre eine Übergangsfrist beschlossen, in der alternativ eine Kennzeichnung per Tätowierung noch erlaubt war. 

Hintergrund der Verordnung ist vor allem die eindeutige Zuordnung eines jeden Hundes, weil über den kleinen, etwa reiskorngroßen Chip, darauf gespeicherte Daten zu Herkunft und Besitzer eindeutig festgestellt werden können. In der Regel wird der kleine Chip von einem Tierarzt über eine etwas dickere Kanüle in das weiche Gewebe unter dem Nackenfell oberhalb der linken Schulter eingesetzt. Der Chip-Transponder verbleibt lebenslang im Gewebe des Hundes und gilt als inaktiv, er sendet also nicht permanent Wellen aus.

Das Implantieren spürt das Tier meist kaum stärker als andere Injektionen, eine gesonderte Betäubung ist in der Regel nicht nötig. Manche Tierärzte rasieren den Bereich im Nackenfell, in dem der Chip mit der Nadel implantiert wird, um so sicherzustellen, dass keine Haare mit der relativ dicken Kanüle ins Gewebe gelangen, was zu kleineren Entzündungen führen könnte.

Wer seinen Hund vom Tierart chippen lässt, muss dort den EU-Heimtierausweis vorlegen. Dort wird die Nummer des Chip-Transponders vermerkt, zusätzlich empfehlen die meisten Tierärzte eine Registrierung in einer der der großen Haustier-Register. Vor allem für entlaufene Hunde innerhalb von Deutschland bieten sich hier zwei große Datenbanken an.  Das Deutsche Haustierregister  des deutschen Tierschutzbundes und die Tierhilfsorganisation Tasso.eV . Die Datenbestände der beiden Datenbanken sind vernetzt, sodass eine Mehrfachanmeldungen nicht nötig ist.

Viele Tierheime und Tierärzte arbeiten mit diesen Organisationen zusammen. Mit einem speziellen Transponder-Lesegerät können die Daten aus dem Chip ausgelesen und schnell mit den Halterdaten in der Datenbank abgeglichen werden. 

Europäische Richtlinie zur Kennzeichnung von Haustieren

Siehe auch:

"Ich verachte Menschen, die sich Hunde halten. Das sind Feiglinge, die nicht den Mut haben, selbst zuzubeißen." (August Strindberg)

 Anzeige

Booking.com

Weitere Beiträge

Redaktions-Tipp: Hunde-Urlaub Planung, Tipps, Hundestrände + Unterkünfte auf hunde-ferienhäuser.de