Italien mit Hund - neue Regelungen

Ferienhaus-Tipps - Italien mit Hund - Tipps zur Mitnahme von Hunden - Die italienische Regierung hat nach Presseberichten seit dem 1. April 2009 neue gesetzliche Regelungen für das Halten von Hunden eingeführt. Davon betroffen sind sowohl einheimische Hundebesitzer als auch zum Teil Touristen, die Ihren Urlaub mit Hund in Italien verbringen.

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Italien mit Hund - neue Leinenpflicht

Der Regierungserlass aus dem Jahr 2009 beinhaltet Pressebereichten zufolge in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht für Hunde. Damit klar ist, was man unter einer Leine versteht, gehört auch zu den Regeln, dass die nötige Leine maximal eineinhalb Meter lang ist. Die beliebten flexiblen Leinen, die auf bis zu fünf Meter ausgezogen werden können, müssen blockiert werden, um die maximale Länge auch einzuhalten.

Nicht nur durch die Eskalation im Müllskandal von Neapel in den letzten Jahren ist zudem das Thema der Reinhaltung der Städte weiter auf der Agenda behördlicher Bemühungen. Dazu gehört auch, dass zukünftig Hundebesitzer verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen. 

 

Sicherheit erhöhen - klare Regeln in Italien

Als weitere Maßname gilt zukünftig eine erweiterte Maulkorb-Pflicht in Italien. Hunde müssen nicht generell Maulkorb tragen, aber der Besitzer sollte ihn griffbereit vorweisen können. Damit soll das Risiko von Angriffen durch Hunde auf Menschen und andere Tiere vemindert werden. Dadurch erhöht sich auch die Verantwortung des Hundebesitzers, wenn trotzdem ein Zwischenfall mit seinem Vierbeiner passiert.

Die Besitzer sogenannter "gefährlicher" Hunderassen müssen in Italien zudem inzwischen vorbereitende Kurse und einen damit verbundenen Hundeführerschein vorweisen können, damit sie solche Hunde, zum Beispiel zum Wachschutz, halten können. Verboten ist zukünftig eine aggressive Abrichtung von Hunden und die Kreuzung von zwei "gefährlichen" Hunderassen.

 

Unklare Auswirkungen für den Urlaub mit Hund 

Einige sinnvollen Regeln für die Sicherheit, von denen auch "normale" Hundebesitzer und ihre Familienhunde profitieren können, sind im Ganzen gesehen also verknüpft mit sehr strengen Regeln zur Leinenpflicht. Bezogen auf den kleinen Schoßhund wohl etwas übertrieben. Regelungen ab einer gewissen Größe, ähnlich wie in manchen deutschen Landesgesetzen, hätten es wohl auch getan.

Es wird zumindest in diesem Bereich eventuell so sein wie so oft in Italien. Die gesetzliche Regelung ist da, die praktische Überprüfung fehlt gerne. Jedenfalls sind die aktuellen Regeln kein Grund, sich die Ferien in Italien vermiesen zu lassen. Dafür ist das Land einfach zu schön.

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"Ein gut erzogener Hund wird nicht darauf bestehen, dass Du Deine Mahlzeit mit ihm teilst. Er sorgt lediglich dafür, dass Dein Gewissen so schlecht ist, dass sie Dir nicht mehr schmeckt."
(Helen Thomson)

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