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Schuldspruch trotz Leine und Warnung |
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Dienstag, 20. Januar 2009 |
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Versicherung - Recht - Haftung - Hundebiss - Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer. Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war.
Das Landgericht Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,-
EUR Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen Jungen
gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund heimlich
trotz Warnung durch die Besitzerin genähert.
Das Gericht sah allerdings
durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah daher die
Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR als nicht
angemessen an.
(Quelle: Tasso e.V.)
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als erstes hoffe ich das es dem Junden gut geht. Unabhängig davon finde ich die Entscheidung auf Mitschuld (in diesem Fall) richtig.
Ich setzte voraus das ein acht jähriges Kind schon versteht, dass ein Hund sich nicht alles bieten läßt und kein Spielzeug ist.
Ich bin selbst Hundebesitzer und kann dazu sagen, dass Hunde Kinderlieb sind, solange die Kinder auch angemessen mit den Hund umgehen (also ihn nicht bedrängen).
Ich weiß es ist nicht einfach, weil Kinder provozieren und die Grenzen testen.
Hier sind unter allen Umständen die Elten gefragt.
Es reicht nicht aus alles auf einen Hundebesitzer zuverlagern.
Hunde sind nicht die einzigen Tiere die es gibt.
Wir müssen unsere Kinder beibringen was richtig und falsch ist im Umgang mit Tieren und auch einen gewissen Respekt(keine Angst).
Mein Hund hat einige Prüfungen zum Wesenstest bestanden,
trotzdem lasse ich ihn möglicht nie ohne Aufsicht bei den vier Kindern die wir schon mal im haus haben.
Vertrauen ist gut.......