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Schuldspruch trotz Leine und Warnung
Dienstag, 20. Januar 2009
Versicherung - Recht - Haftung - Hundebiss - Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer. Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war.

Das Landgericht Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,- EUR Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen Jungen gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund heimlich trotz Warnung durch die Besitzerin genähert.

Das Gericht sah allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah daher die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR als nicht angemessen an.

(Quelle: Tasso e.V.)

Kommentare (4)Add Comment
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geschrieben von Martina Engler, Februar 04, 2009
Hallo,

als erstes hoffe ich das es dem Junden gut geht. Unabhängig davon finde ich die Entscheidung auf Mitschuld (in diesem Fall) richtig.

Ich setzte voraus das ein acht jähriges Kind schon versteht, dass ein Hund sich nicht alles bieten läßt und kein Spielzeug ist.
Ich bin selbst Hundebesitzer und kann dazu sagen, dass Hunde Kinderlieb sind, solange die Kinder auch angemessen mit den Hund umgehen (also ihn nicht bedrängen).
Ich weiß es ist nicht einfach, weil Kinder provozieren und die Grenzen testen.
Hier sind unter allen Umständen die Elten gefragt.
Es reicht nicht aus alles auf einen Hundebesitzer zuverlagern.
Hunde sind nicht die einzigen Tiere die es gibt.
Wir müssen unsere Kinder beibringen was richtig und falsch ist im Umgang mit Tieren und auch einen gewissen Respekt(keine Angst).
Mein Hund hat einige Prüfungen zum Wesenstest bestanden,
trotzdem lasse ich ihn möglicht nie ohne Aufsicht bei den vier Kindern die wir schon mal im haus haben.

Vertrauen ist gut.......
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geschrieben von wok, Februar 05, 2009
Ja aber klar scheint einfach, dass Gerichte auch so etwas wie eine potentielle Mitschuld beim Hundehalter sehen. Allein durch die Tatsache, dass man einen (in diesem Fall sogar bekanntertmaßen aggressiven) Hund hat, geht man ein gewisses Grundrisiko ein, für das man (oder im Idealfall eine Versicherung) haften muss. So scheint es jedenfalls das Gericht zusehen. Die Besitzerin hätte wohl den Jungen und den Hund ständig im Blick behalten müssen. Es gibt ja auch immer wieder Fälle, in denen ein sonst friedlicher Hund sich geängstigt oder geärgert fühlt und mit den "Zähnen" reagiert. Man muss sich eben klarmachen, dass ein paar Worte in Richtung Mensch und Hund manchmal nicht ausreichen. Argusauge sei wachsam...
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geschrieben von thomas, Oktober 22, 2010
hallo,
habe eine frage, wie ist das wenn der hund im geschlossenen hof frei läuft und jemand kommt ohne aufforderung in den hof und wird gebissen!
davor stand ein schild "vorsicht bissiger hund"!!!!

FOLGEN???????????
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geschrieben von wok, Oktober 25, 2010
@thomas - Sorry, keine Rechtsberatung: Konkrete Antworten dazu kannst Du hier oder auf anderen Hunde-Websites bzw. Foren keine bekommen, denn dann wären das verbindliche Rechtsauskünfte, und die dürfen wir nicht geben. Um 100% auf der sicheren Seite zu sein kontaktiere einen Rechtsanwalt.
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