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Leinenzwang - nicht uneingeschränkt
Mittwoch, 25. März 2009

Leinenzwang bei Hunden - Immer wieder kommen Fragen zum Leinenzwang auf. Teilweise werden von Kommunen auch sehr drastische Regelungen zum Anleinen vorgegeben. Aber nicht immer muss es für Hund und Halter dabei bleiben. Wie man an folgenden Einzelfall-Entscheidungen aus den vergangenen Jahren sieht.

Gleich vier Entscheidungen hatte der Bußgeldsenat des OLG Dresden im Februar 2007 zum Thema »Anleinzwang für Hunde« zu treffen. In zwei Fällen ging es um eine entsprechende Polizeiverordnung der Stadt Leipzig, die anderen Verfahren betrafen Regelungen der Städte Zwickau und Plauen. Zugrunde lagen jeweils Rechtsbeschwerden von Hundebesitzern, die wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht zu Bußgeldern bis zu 400 € verurteilt worden waren

Der Bußgeldsenat hat hierzu folgendes entschieden:

Eine sächsische Polizeiverordnung, die einen Anleinzwang für Hunde im Gemeindegebiet vorsieht, verstößt jedenfalls dann gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie keinerlei Ausnahmen vom allgemeinen Leinenzwang vorsieht. Zwar bestehen angesichts der von freilaufenden Hunden ausgehenden abstrakten Gefahr keine Bedenken gegen einen ordnungsbehördlich geregelten allgemeinen Anleinzwang. Mit dessen zeitlich und räumlich unbeschränkter Geltung im gesamten Gemeindegebiet würde aber dem Anspruch der Bevölkerung auf Schutz vor Belästigung und Gefahren einseitig zu Lasten der Hundehalter Rechnung getragen.

Den insoweit anzulegenden Maßstäben werden die in Leipzig und in Plauen geltenden Polizeiverordnungen gerecht. Sie enthalten jeweils Ausnahmeregelungen, wonach Hunde auf so genannten  »Freilaufflächen« vom Leinenzwang befreit sind. In Leipzig gebe es beispielsweise insgesamt 47 »Hundewiesen« mit einer Gesamtfläche von 16,72 Hektar. Die  berechtigten Interessen der Hundebesitzer sind damit ausreichend berücksichtigt.

Dagegen verstößt die Polizeiverordnung der Stadt Zwickau, kraft derer sich das Anleingebot faktisch auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Bestimmtheitsgebot. Sie ist daher insoweit unwirksam, weshalb der  Beschwerdeführer im dortigen Verfahren vom Senat freigesprochen wurde.

Quelle: OLG Dresden
Beschluss vom 07.02.2007,  Ss (Owi) 395/06 (betrifft Zwickau)
Beschlüsse vom  07.02.2007, SS (Owi) 188/06 und 301/06 (betreffen Leipzig)
Beschluss vom 13.02.2006, SS (Owi) 721/06 (betrifft Plauen)
Kommentare (5)Add Comment
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geschrieben von Lena Wolf, März 26, 2009
Ich habe auch einen Hund, und ich muss sagen, ich lasse sie nie ohne Leine laufen, außer in den dafür vorgesehenen Gebieten. Da hätte ich viel zu viel Angst dass sie auf die Straße läuft oder etwas anderes passiert. Auch wenn Hunde noch so gut hören, passieren kann immer etwas, und dann zahlt nicht mal die Versicherung. Ich fände es generell besser, wenn die Hunde angeleint werden müssen und genug Flächen, am besten eingezäunt, zur Verfügung gestellt werden, wo die Hunde frei laufen können. Wer dann als Fußgänger sich dorthin begibt muss halt damit rechnen, dass einem frei laufende Hunde entgegenkommen.
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geschrieben von marki, März 26, 2009
Dass es in städtischen Gebieten Hundefreilauf-Flächen geben sollte, da sind sich ja wohl alle Hundehalter einig. Das sollten allerdings mehr als kleine eingezäunte Kack-Zentralen sein, wo Hunde auf engstem Raum im Kreis rumlaufen. Wenn keine oder kaum Bereiche ausgewiesen sind, kommen sich fast zwangsläufig Hundebesitzer und andere Spaziergänger bzw. Passanten in die Quere.
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geschrieben von ....., November 28, 2009
Also ich hab auch enen kleinen hund und ich versteh mansche menschen überhaupt nicht . reicht es nicht das wir menschen an der leine geführt werden von diese land ???
Ich seh ja ein das mein hund nicht überallhin machen kann aber sag mir mal einer wo in plauen hundewiesen sin wie weit soll ich fahren so das mein hund sich mal austopen kann, nur gestze ....ich find das sooooooo scheisse ...für mansche, wie zum beispiel älter menschen ist das ihr ein und alles (ihr lieblingshund)
also müssen die wenn ihr kleiner mal rennen will erst km weit laufen wo sag ich leben wir den ???
lg.
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geschrieben von mathias, Februar 22, 2010
ich hab das selbe problem ich hab 2 boxer 6 und 8 monate sie sind schon ziemlich groß und ich geh meist in den wald aber eine hunde wiese ist 30km von uns entfernt und da kann ich nun auch nich jeden tag hin bei uns ist von märz bis luli leinenzwang aber im ort hab ich sie an der leineeine andere mögl. das eure hunde mal frei laufen können sind hundeschulen das haben wir auch schon gemacht da giebt es eigentlich keine probleme mit etwas überredungs kunst lassen die ein da auf den übungsplatz
lg.:-)
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geschrieben von Yvy, Mai 29, 2010
Hunde müssem an die Leine!Man kann von einem Hund keinen menschlichen Verstand verlangen.Er ist und bleibt immer ein unberechenbares Wesen.Wenn was passiert ist immer der Hund dran Schuld,dabei hängt der Schuldige am Ende der Leine!
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