|
Hundeverordnung - Es gibt in zwei Bundesländern Veränderungen bei den rechtlichen Ramenbedingungen für das Leben mit Hund zu vermelden. Hessen ändert unter anderem die Zusammenstellung der Liste von potentiell "gefährlichen" Hunderassen. Hamburg erwägt für seine Hundeverordnung unter gewissen Rahmenbedingungen eine Amnestie für Listenhunde aus dem Tierheim.
Die hessische Landesregierung hat zum Beginn 2009 die
sogenannte "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" geändert. Dabei wurden unter anderem
die Hunderassen Mastiff und Mastino Napoletano von der Liste gestrichen und dafür die Rasse Rottweiler neu aufgenommen. Außerdem wurden generell eine
erweiterte Möglichkeit zur Anordnung des Leinenzwangs und neue
Bußgeldtatbestände geschaffen.
Alle Hundehalter, die schon länger Rottweiler und Rottweiler-Kreuzungen besitzen, müssen nach der neuen hessischen Verordnung den Besitz des Hundes bis spätestens 30.
Juni 2009 beim örtlichen Ordnungsamt anmelden. Das Ordnungsamt
bestätigt dies schriftlich und wird in der Regel zeitgleich die Erlaubnis zum
Halten und Führen des Hundes bestätigen. Voraussetzung hierfür ist, dass
der jeweilige Hund nicht bereits auffällig war und nicht als
gefährlicher Hund laut Hundeverordnung eingestuft
worden ist.
Für alle Rottweiler, die ab dem 1. Januar 2009
erworben oder angenommen werden, gilt
ab jetzt die uneingeschränkte Erlaubnispflicht durch die Behörden nach der sogenannten HundeVO.
Detaillierte Informationen zur hessischen Hundeverordnung und weitere behördliche Infos zu dem Thema findet man auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Hamburg lockert Reglementierung für Listenhunde
Gewissermaßen einer Amnestie ohne echten Freigang entspricht die neue Haltung der Hamburger Gesundheitsbehörde zum Thema Listenhunde. Sogenannte "Kampfhunde" aus dem Tierheim Süderstraße, die einen Wesenstest bestanden haben, sollen in Zukunft leichter vermittelt werden können. Bisher hatte das Bundesland Hamburg seit dem Jahr 2000 mit die härteste Linie zu diesem Thema vertreten. Ein Grund dafür war unter anderem, dass im Jahr 2000 die tödliche Beißattacke auf einen sechsjährigen Hamburger Jungen der Auslöser war für die Vielzahl an Hundeverordnugnen, die daraufhin in Hamburg und auch in den meisten anderen Bundesländern eingeführt wurden.
Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 29.01.2009 sollen Besitzer von Kampfhunden aus dem Tierheim künftig nur noch 90 Euro Hundesteuer statt dem erhöhten Satz von 600 Euro zahlen. Durch die Hundeverordnung hängt jedoch die Erlaubnis darüber, wer einen solchen Hund halten darf, weiterhin von den Behörden ab. Die Hamburger hatten nach dem Bericht der Zeitung in einem interfraktionellen Antrag beschlossen,
die Steuer für Kampfhunde aus dem Tierheim zu senken, weil es nach Ansicht der Senatsmitglieder keinen Sinn mache, diese nachweislich
ungefährlichen Tiere weiter auf Kosten der Steuerzahler wegzusperren.
Damit dies in der Praxis auch zu Veränderungen führt, wird wohl auch die Genehmigung zum Halten solcher Tierheim-Hunde erleichtert werden. Als ein sogenanntes
"berechtigtes Interesse" soll demnach zukünftig auch gelten, wenn ein Interessent als
langjähriges Mitglied eines Tierschutzvereins oder durch häufige
Besuche im Heim einen intensiven Umgang mit dem Hund nachweisen kann.
Die entsprechenden Hunde im Tierheim haben den Wesenstest positiv bestanden und zur zusätzlichen Sicherstellung, dass
von ihnen keine Gefahr ausgeht, müssen die Tiere gemäß der Hundeverordnung in Hamburg auch weiterhin in der Öffentlichkeit angeleint sein und einen
Maulkorb tragen.
Ähnliche Themen: Informationen zu den Leistungen einer Hunde-Haftpflicht Versicherung
(wok )
Ähnliche Themen:
Änderung einzelner Hundeverordnungen
Hundegesetz in NRW auf dem Prüfstand
Hundegesetz in der Schweiz - Ausbildung der Hundehalter verpflichtend
Österreich - Pflicht zur Hunde-Registrierung
Neuer Sachkunde-Nachweis
|