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Tierarzneimittel-Versand soll erlaubt werden |
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Dienstag, 15. Dezember 2009 |
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Die Bundesregierung plant offensichtlich, den Versand von Tierarzneimitteln zuzulassen. Wie der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) auf Anfrage im Bundesgesundheitsministerium erfuhr, ist eine Gesetzesänderung geplant, die den Arzneiversandhandel für Haustiere erlauben soll.
Damit könnten zukünftig Arzneimittel für Hunde, Katzen und andere Haustiere auch per Versand bestellt werden. "Wir begrüßen diese Initiative außerordentlich", sagte der
BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. Damit erfülle sich der Wunsch vieler
Haustierhalter nach dem Service und den günstigen Preisen der
Versandapotheken.
Grund für das Umdenken der Bundesregierung könnte das von der EU-Kommission angedrohte
Vertragsverletzungsverfahren sein, vermutet der BVDVA. Nachdem der Europäische Gerichtshof
(EuGH) vor sechs Jahren den Versandhandel mit rezeptfreien Medikamenten
zur gemeinschaftsrechtlichen Pflichtsache erklärt hat, kündigte die
EU-Kommission im Sommer an, jetzt auch den Versand von
apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln durchzusetzen.
Die
Bundesregierung hat nach Informationen des BVDVA in einem Antwortschreiben an die EU-Kommission angekündigt, rechtliche Anpassungen vornehmen zu wollen. Durch
Änderungen im Arzneimittelgesetz soll der Versandhandel für
nicht-verschreibungspflichtige Veterinärarzneimittel erlaubt werden,
sofern die behandelnden Tiere nicht der Gewinnung von Lebensmitteln
dienen.
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