Hundegesetz für Niedersachsen in Überarbeitung 2009

Hundegesetz - Niedersachen ist dabei, sein Hundegesetz zu verschärfen, nicht zuletzt aufgrund mehrerer drastischer Beißvorfälle in letzter Zeit. Nachdem ursprünglich ein Gesetzentwurf noch im Sommer 2009 blitzschnell durch den Landtag geschleust werden sollte, hat der Protest von Hundebesitzern in die Öffentlichkeit dies vorerst verhindert.

Es liegt ein aktuellerer Artikel vor: Zu den Infos zum aktuellen Hundegesetz in Niedersachsen - Version 2011

Stand 2009: Bisher ist das Landeshundegesetz in den meisten anderen Bundesländern strikter, was sogenannte "gefährliche " Hunderassen betrifft. Die Liste der ursprünglich in Niedersachsen in der entsprechenden Verordnung eingetragenen Hunderassen war gerichtlich aus formalen Gründen gekippt worden. Landwirtschaftsminister Ehlen strich daraufhin einige Rassevorgaben ganz, zumal die besondere Gefährlichkeit bestimmter Rassen nicht wissenschaftlich gesichert ist.

Fast alle Landes-Hundegesetze leiden neben einem Generalverdacht unter anderem darunter, dass manche große Hunderassen offensichtlich eine bessere Lobby haben als andere Hunde, was zu einem sehr uneinheitlichen und insgesamt unlogischen bundesweiten System führt.

Die Nordwest-Zeitung hatte bereits im Mai über Pläne zur Überarbeitung des Hundegesetzes in Niedersachsen durch die CDU/FDP-Landesregierung berichtet. Einzelne Punkte dürften dabei auf weitgehende Zustimmung stoßen. So sollten den Berichten zufolge verurteilte Gewalttäter und Drogenabhängige zukünftig keine großen oder gefährlichen Hunde mehr halten dürfen.

Umstrittener sind dagegen Überlegungen für eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde über 20 Kilo Gewicht und einer Widerrist-Höhe über 40 Zentimeter. Von der Maulkorb- und Leinenpflicht könnten demnach nur Hundebesitzer befreit werden, die sich gemeinsam mit dem Hund einem Eignungstest beim Tierarzt unterziehen. So wird zumindest der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums, Gert Hahne, zitiert.

Unklar bleibt damit, unabhängig von der Frage, wie man zu solchen Zwangsregelungen steht, warum gerade ein Tierarzt dafür die fachlich richtige und unabhängige Instanz sein soll. Zudem wäre ein "Labor"-Test in einer Tierarztpraxis nicht zu vergleichen mit dem in anderen Ländern diskutierten oder auch schon eingeführten Hundeführerschein. Dabei wird stärker auf die Schulung von Hundebesitzern gezielt und erst dann ein zuverlässiges Verhalten von Hund und Halter in "outdoor"-Situationen überprüft.

Nun könnte man meinen, dass die SPD-Opposition im Landtag von Niedersachsen in diese Richtung eigene Akzente setzt. Doch im Antrag der SPD unter Ihrem Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Jüttner liest man vor allem eine wünschenswerte stärkere Gleichschaltung der bizarr unterschiedlichen Hundegesetze der einzelnen Bundesländer heraus. Ansonsten wird hier und da etwas bei den Kollegen in NRW abgeschaut. Dort wurde für größere Hunderassen die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflicht für Hunde vor einiger Zeit ins Gesetz geschrieben. Die SPD befürwortet für Niedersachsen grundsätzlich für alle Hunderassen die Pflicht einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung , ebenso wie die verbindliche Kennzeichnung von Hunden durch einen Mikrochip.

Für die Festlegung gefährlicher Hunderassen sollten der SPD zufolge die vorhandenen Daten und Beißstatistiken der anderen Bundesländer herangezogen werden. Ansonsten wird für das Halten großer Rassen ein nicht näher ausgeführter Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung der zukünftigen Halter verpflichtend gefordert.

Die zentrale Frage für den Unmut der Hundebesitzer wird wohl, unabhängig von den Einzelheiten einer Verordnung, diese genaue Festlegung von besonders zu behandelnden Hunderassen (und damit auch Hundehaltern) sein. Der zuletzt aufkomende Protest der Hundehalter in Niedersachsen richtet sich vor allem gegen einen generellen Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde über 20 kg. Auf einer Demonstration am 2. August in Hannover wurde das Thema auch in die breitere Öffentlichkeit getragen werden, vorerst mit Erfolg. 

Auch im Hinblick auf den Wahlkampf zum Bundestag scheint die Koalition die schwierige Diskussion vorerst verschieben. Zudem die FDP auch inzwischen Ihre Vorbehalte gegen den bisherigen Entwurf inzwischen entdeckt hat. Ein neuer Entwurf aus den Fachabteilungen des Ministeriums wird mindestens bis zur Bundestagswahl wohl wieder nur hinter verschlossenen Türen diskutiert werden.

Danach wird das Thema aber sicher erneut auf die Tagesordnung kommen. Für eine erhöhte Sorgfalt und das nötige Problembewusstsein bei der Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs haben die öffentlichen Proteste aber offensichtlich gesorgt. 

Es liegt ein aktuellerer Artikel vor: Zu den Infos zum aktuellen Hundegesetz in Niedersachsen - Version 2011

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