Niedersachsen Hunderegister-Pflicht und Sachkundenachweis seit Juli 2013

Häufige Fragen zu Hunderegister und Hundeführerschein / Sachkundenachweis - Seit 1. Juli 2013 haben Hundebesitzer mit Wohnort in Niedersachsen die Pflicht, ihre Hunde in einem zentralen „Hunderegister Niedersachsen“ registrieren lassen. Zudem muss zumindest ein Teil der Hundehalter einen Sachkundenachweis, umgangssprachlich "Hundeführerschein", vorlegen können. Hier einmal die wichtigsten Infos zu häufigen Fragen zusammengefasst:

 

Warum ein spezielles Hunderegister in Niedersachsen?

Das hat mit dem 2011 verabschiedeten neuen Hundegesetz in Niedersachsen zu tun. Kommt es zu einem Schadensfall (z.B. Beißvorfall, Unfall etc.), soll man dadurch den Hundebesitzer leichter ausfindig machen können. Tierärzte und  Kommunen könnten beispielsweise im Bezug auf konkrete Vorfälle in diesem Register recherchieren. Weitere Infos zu diesem Thema können bei der KSN unter Telefon  0441/390 10 400 erfragt werden.

Bereits seit Juli 2011 muss jeder Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt durch einen unter dem Nackenfall implantierten Chip eindeutig gekennzeichnet und seinem Halter zuordenbar sein. Diese Daten werden zukünftig im niedersächsischen Hunderegister zur Recherche zentral zur Verfügung stehen.

 

Registrierung - Anmeldung eines Hundes im Hunderegister

Geführt wird das kostenpflichtige Hunderegister Niedersachsen für rund 400.000 Hunde im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom Kommunalen Systemhaus Niedersachsen GmbH in Oldenburg (KSN), einem Software-Spezialisten für Kommunen.

Registrierung: Online unter www.hunderegister-nds.de (günstiger) oder telefonisch und schriftlich (teurer) beim Landkreis bzw. den kreisfreien Städten.

Voraussetzung dafür ist, dass der Hund bereits eine eindeutige Kennnummer hat, die in der Regel im Heimtierausweis zu finden ist, wenn der Hund zuvor über einen im Fell implantierten Chip eindeutig gekennzeichnet wurde. Ältere Tiere sind mitunter noch statt Chip mit einer Tätowierung versehen. Dies reicht zur Registrierung nicht (siehe auch die entsprechende Pflicht im Hundegesetz Niedersachsen)

 

Kosten zur Registrierung im Hunderegister Niedersachsen

Onlineanmeldung 14,50 € zzgl. 19 % MwSt, gesamt 17,26 €, per Telefon oder schriftlich 23,50 € zzgl. 19 % MwSt, gesamt 27,97.

 

Strafen bei Nicht-Anmeldung im Register 

Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gegen das niedersächsische Hundegesetz dar ( § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG) und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

 

Fällt dafür die Anmeldung für die Hundesteuer weg?

Nein, weder werden die Kosten zur Registrierung auf die fällige Hundesteuer angerechnet, noch spart dies die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde.

 

Müssen zur Registrierung im Hunderegister Angaben zur Haftpflichtversicherung gemacht werden? 

Nein, nicht verpflichtend, die Angaben zur Hundehaftpflicht-Versicherung sind freiwillig. Allerdings sind Hundebesitzer in Niedersachsen seit 2011 gesetzlich verpflichtet, Ihren Hund zu versichern, wenn er älter als sechs Monate ist (Alle Details im Hundegesetz Niedersachsen unter § 5 NHundG). Siehe auch: Tipps und Tarif-Vergleich für Hundehaftpflicht-Versicherungen.

 

Sachkundeprüfung Niedersachsen - Wer muss für seinen Hund einen Sachkundenachweis ablegen?

Gemäß § 3 NHundG ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die umgangssprachlich oft verwendete Bezeichnung "Hundeführerschein" stimmt nicht. Dafür würden Hund und Besitzer geprüft werden. Beim Sachkundenachweis geht es vor allem um das Wissen und richtige Verhalten des Besitzers.

 

Gibt es Ausnahmen? Wer braucht den Sachkundenachweis nicht?

Wer in den vergangenen zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund hatte, muss seine Sachkunde über einen separaten Hundeführerschein nicht mehr nachweisen. Keinen Nachweis müssen auch Jäger, Tierärzte, Tierheimbetreiber oder z.B. Besitzer von Blindenführhunden oder einen Behinderten-Begleithunden ablegen. (Alle Details im Hundegesetz Niedersachsen unter § 3 Absatz 1 Satz 1 NHundG)

Auch Familienmitglieder müssen keine separate Sachkundeprüfung ablegen. Der offizielle und im Hunderegister eingetragene Hundehalter übernimmt die Verantwortung.

 

Wann müssen Hundehalter die Sachkundeprüfung machen - Kosten?

Der theoretische Teil der Sachkundeprüfung kostet 14 Euro, (Themen vor allem Erziehung, Pflege, Rechtsfragen) und muss über schriftlichen einen Multiple Choice-Test vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden. Die praktische Prüfung muss während des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgen. Hier konzentriert man sich vor allem auf praktische Vorführungen zur Bewältigung von „Alltagssituationen“. Die Preise für diesen Teil liegen im unteren dreistelligen Bereich.

 

Sachkundenachweis erwerben: Wo kann man die Sachkundeprüfung ablegen?

Nur anerkannte Prüfer dürfen die Sachkundeprüfung abnehmen. Auskunft hierzu erteilen unter anderem die Kommunen selbst und entsprechende Hundeschulen. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend, können aber auf freiwilliger Basis besucht werden.

 

Die Fragen bei der theoretischen Prüfung zum Sachkundenachweis

Würden Sie den Test bestehen? Hier kann man 35 Originalfragen "testweise" online beantworten (Stand: 08.07.2013). http://www.spiegel.de/panorama/quiz-original-testfragen-zum-hunde-fuehrerschein-in-niedersachsen-a-909414.html

 

Muss man im Hunderegister Niedersachsen Angaben zum Sachkundenachweis machen? 

Nein, Angaben hierzu sind freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, diese Angaben gegenüber dem Zentralregister zu machen.

 

Muss man den Sachkundenachweis beim Spaziergang mit dem Hund immer mit mir führen?

Nein, der Sachkundenachweis muss nicht von der Halterin/ dem Halter beim Führen des Hundes mitgeführt werden.

 

Hauptkritikpunkte an Hunderegister und Sachkundenachweis für Niedersachsen 

  • Das Hunderegister wird verschiedentlich bemängelt, "doppelt Gebühren" zu verlangen. Über die Hundesteuer würden bereits große Summen von den Hundehaltern verlangt.
  • Speziell die bestehenden Daten der Kommunen im Bezug auf die Hundesteuer müssten nur zwischen verschiedenen Ämtern weitergereicht und zu der entsprechenden Datenbank zusammengefasst werden, ohne eine weitere Kostenbelastung der Hundebesitzer.
  • Die Sachkundeprüfung erntet insgesamt weniger Kritik. Allerdings wird verschiedentlich darauf hingewiesen, dass nur neue Hundebesitzer geprüft werden.

Alle Angaben ohne Gewähr: Weitere Infos und Online-Registrierung beim:

Hunderegister Niedersachsen online: https://www.hunderegister-nds.de/login

Infos zum Hundegesetz in Niedersachsen

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