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Hundehalter Haftpflicht-Versicherung

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Haftpflicht für alle und alles?

Die meisten privaten Haftpflicht-Versicherungen beinhalten leider keinen umfassenden Schutz für Haustiere. Sinnvoll ist eine solche Versicherung für Schäden zwar auch, allerdings ist sie vorrangig für die abschließende Person und oftmals noch für Ehepartner oder Kinder gedacht. Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind zwar nicht selten in der Privathaftpflicht enthalten. Anders sieht das allerdings in der Regel schon bei Hunden oder Pferden aus. Wer einen Hund oder gar mehrere Vierbeiner sein Eigen nennt, kann sich jedoch über eine spezielle Hundehalter Haftpflicht-Versicherung gegen Versicherungsfälle absichern, die vom eigenen Hund ausgelöst werden bzw. an denen das Haustier beteiligt ist. 

 

Alltagsrisikos für den Hund - Hundehalter-Haftpflicht für was?

Da es keine Haftpflicht -Versicherung für alle Schadensarten gibt, existieren auch hier einige typische Haftungsausschlüsse. Zum Beispiel müssen gewerblich eingesetzte Hunde (Wachhunde o.ä.) meist über separate Spezial-Policen versichert werden. Auch bestimmte Hunderassen aus der Gruppe der sogenannten Listenhunde (umgangssprachlich und fälschlich: "Kampfhunde") werden bei manchen Versicherungen sogar erst gar nicht angenommen. Andere Versicherer unterscheiden dabei Sonderfälle oder erhöhen pauschal die Beiträge für die Haftpflicht.

Versicherungsfälle, die prinzipiell versichert werden können, sind in der Regel einem der klassischen Teilbereiche für Haftpflicht-Versicherungen zuzuordnen. Personenschäden (Verkehrsunfälle mit verletzten Personen, Hundebiss etc.), Sachschäden (siehe z.B. Verkehrsunfälle oder zerbissene Taschen, Hosen o.ä.) und Mietschäden (z.B. zerkratzte Türen oder Wände). Klar sollte sein, dass ähnlich wie bei der "menschlichen" Haftpflicht-Versicherung Schäden sich immer auf andere beziehen, also zerkratzte Türen im eigenen Haus genauso wenig versichert sind wie der durch den eigenen Hund erlittene Hundebiss. Dagegen kann man bei einigen Versicherungen das sogenannte Fremdhüterrisiko versichern, wenn zum Beispiel andere Menschen ab und zu Ihren Hund ausführen. 

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Gesetzlich vorgeschriebene Hundehalter-Haftpflicht

Nicht allen Hundehaltern ist bekannt, dass in den Hundegesetzen der Bundesländer zum Teil sogar gesetzlich eine Haftpflicht-Versicherung für Hunde vorgeschrieben ist. Nach Angaben des GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Stand: Januar 2010) gilt die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunde im Bundesland Berlin, in Hamburg und in Sachsen-Anhalt.

In anderen Bundesländern gelten abweichende gesetzlichen Regelungen. So definiert beispielsweise das Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen , im  § 11 - Große Hunde (Stand 04 - 2009):
Große Hunde (ausgewachsen mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg ) dürfen demnach nur gehalten werden, "wenn die Halterin oder der der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist."  

In vielen anderen Bundesländern müssen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zumindest die Besitzer von gefährlichen Hunden oder sogenannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen können. Als gefährlich gelten demnach Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben.

Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft. Nur in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es laut GDV keine Versicherungspflicht für Hundehalter. Gleichwohl sei ein spezieller Haftpflichtschutz für jeden Hundehalter unverzichtbar: Werde eine fremde Person durch einen Hundebiss verletzt oder entstehe ein Sachschaden durch den Hund, müsse der Hundehalter für den Schaden einstehen - wenn nötig, mit seinem gesamten derzeitigen und in Zukunft zu erwartenden Vermögen.

 

Ablauf nach Eintreten eines Schadens

Im Detail gibt da jede Versicherung Ihren eigenen Ablauf vor. In der Regel beinhaltet dies jedoch immer, den eingetretenen Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Der konkrete Vorfall und der Ablauf, der zu dem Schaden geführt hat, ist zu beschreiben, ebenso beteiligte Personen, eventuelle Zeugen etc. Mit diesen Details versehen, kann die Versicherung den Vorgang prüfen und sich bei Ihnen wegen der weiteren Vorgehensweise melden.

Ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sollten Sie zudem nicht eigenmächtig einen Anspruch auf  Schadenersatz durch andere Personen anerkennen.

Vertragsabschluß der Hundehalter-Haftpflicht

Hundehalter Haftpflicht-Versicherung - Anbieter auswählen: Vor allem die Versicherungssumme und eine eventuell vorhandene Selbstbeteiligung beeinflussen die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie manchmal deutlich. Billigste Lockvogel-Angebote, bei denen man vier oder fünf Euro pro Hund spart, sollten Sie im Bezug auf verminderte Leistungen deutlich hinterfragen. Trotzdem ist es im Internet gut möglich, Angebote und Leistungen zu vergleichen. So mancher Sondertarif beim Online-Abschluss ist deutlich günstiger als andere Angebote im Wettbewerb. Falls Sie mehrere Hunde besitzen und alle zusammen versichern wollen, kann es bei einigen Versicherern noch zusätzliche Rabatte geben.

Sie erhalten nach Vertragsabschluß einen Versicherungsschein, der alle Vertragsunterlagen inklusive der Laufzeit beinhaltet. Ebenso darin enthalten ist die Kündigungsfrist der Versicherung. Kündigen Sie nicht, verlängert sich die Versicherung für Ihren Hund  in der Regel automatisch. Für Details achten Sie bitte auf die konkreten Vertragsinhalte des jeweiligen Versicherungsanbieters. 

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