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Reform des Bundesjagdgesetzes gefordert |
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Donnerstag, 5. November 2009 |
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Hund und Tierschutz News - Der Deutsche Tierschutzbund fordert Bund und Länder erneut dazu auf, das Bundesjagdgesetz an die Belange des Tier- und Naturschutzes anzupassen. Immer noch würden jährlich mehrere hunderttausend Katzen und mehrere tausend Hunde erschossen, als seien sie Freiwild.
Der Verband kritisierte außerdem, dass die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine tierschutzverträgliche Novellierung des Bundesjagdgesetzes weiter aufschiebe.
Anlässlich des Hubertustages am 3. November, bei dem Jägerinnen und Jäger sowie Kirchen alljährlich dem Schutzpatron der Jäger – Hubertus – danken und gedenken, mahnte der Tierschutzbund Veränderungen an. Eine konsequente und zügige Weiterführung der Jagdrechtnovellierung ist laut Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, längst überfällig. Mit einer Neugestaltung des Jagdrechts würde auch dem seit 2002 im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz Rechnung getragen. Die neue Bundesregierung verpasse die Chance, direkt zu Beginn ihrer Amtszeit ein Zeichen zu setzen, und das veraltete Jagdrecht an die berechtigten Belange des Tier- und Naturschutzes anzupassen, so Apel.
Den Aspekten von Ökologie, Nachhaltigkeit und tierschutzgerechtem Wildtiermanagement muss nach Meinung des Deutschen Tierschutzbundes besser Rechnung getragen werden. Einzelne Jagdpraktiken, z.B. die Jagdhundeausbildung an lebenden Enten oder tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Fallenjagd und die Verwendung von Bleischrot, müssten verboten werden.
Etwas Nachhilfe im Bezug auf den Segenspatron der Jäger, schob die Tierschutzorganisation ebenfalls nach. Das am St. Hubertustag begangene Ritual der Segnung der Jäger – und bisweilen ihrer Opfer, der „Wildbretstrecke“ – sei auch eine Verfälschung der historischen Überlieferung. Der heilig gesprochene Hubertus hätte der Jagd abgeschworen und sein Leben stattdessen der Kirche, dem Glaube an Gott und dem Schutz der Tiere gewidmet.
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Jäger, die unter fadenscheinigen Begründungen Haustiere abschießen sollte man aus dem Verkehr ziehen.
Und wenn wir schonmal dabei sind, sollte man auch noch die Treibjagd (Drückjagd) verbieten. Die verstößt auch gegen das Tierschutzgesetz.
Gruß
Oli