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Wer den Schaden hat, der soll auch zahlen. Mit dieser Einstellung bringt gerade die Polizei in Schleswig-Holstein Tierschützer und Hundebesitzer gegen sich auf. Nachdem Polizisten in der Silvesternacht einen entlaufenen Hund auf der Autobahn A 1 nicht einfangen konnten, fuhren Sie ihn absichtlich an, was den Tod des Hundes zur Folge hatte. Die Behörde möchte nun den entstandenen Autoschaden ersetzt haben.
Die Polizeibeamten sahen offensichtlich wegen akuter Lebensgefahr für menschliche Verkehrteilnehmer auf der Autobahn keine andere Möglichkeit mehr, die Unfallgefahr auf der A 1 in der Nähe der an der
Anschlussstelle Ahrensburg in den Griff zu bekommen.
Sie hatten zuvor nach Angaben des Landespolizeiamtes in Kiel vergeblich versucht, den offensichtlich verängstigten Hund zu sich zu locken. Eine
komplette Sperrung der Autobahn sei keine Option gewesen, da der Australian Shepherd immer wieder an anderen Stellen der Fahrbahn erneut auftauchte. Der Hund war zuvor offensichtlich aus Angst vor dem beginnenden Silvester-Feuerwerk entlaufen und auf die Fahrbahn der A 1 geraten. Als die Beamten keine weitere Möglichkeit sahen, fuhren Sie das Tier schließlich mit Ihrem Dienstfahrzeug an, was der Hund nicht überlebte. Es hätte nach Angaben der Polizei zeitlich kein Handlungsspielraum mehr bestanden, um professionelle Hilfe herbeizurufen, weil unmittelbare Gefahr für Menschenleben bestanden hätte.
Zumindest etwas anders sieht das der Deutsche Tierschutzbund, für den es nicht nachvollziehbar ist, warum das Überfahren des Hundes möglich war, nicht aber das gezielte Erschießen des Tieres. Grundsätzlich kann die Tötung auch nach Ansicht der Tierschützer gerechtfertigt sein um die Sicherheit von Autofahrern zu gewährleisten. Keinesfalls kann aber das gezielte Überfahren eines Tieres ein polizeirechtlich korrektes Vorgehen darstellen. Durch diesen provozierten Unfall hätten weitere Unfälle entstehen können.
Zudem bestand laut Deutschem Tierschutzbund die Gefahr, dass das Tier verletzt wird und weiter herumirrt in einem leidvollen Todeskampf. Dahinter stehe auch die Frage, ob die Tötung durch Überfahren eines Hundes die „übliche Problemlösung" sei. „Wir erwarten gemeinsam mit unserem Landesverband Schleswig-Holstein
eine klare, transparente und öffentliche Aufklärung durch die
Dienstvorgesetzten. Falls das nicht zufriedenstellend erfolgt, bliebe
nur die Anzeige", so Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes.
Offen ist auch noch, ob die Besitzerin des Hundes eine Rechnung der Polizei über 2557,31
Euro für den verbeulten Streifenwagen voll bezahlen muss. Die Rechtsabteilung des Landespolizeiamts will den Fall nun erneut prüfen. Der zuständige Polizeidirektor hat bereits angekündigt, sich zumindest "für den Duktus der Rechnung" zu
entschuldigen und der Hundebesitzerin sein Mitgefühl auszudrücken. "Das Schreiben sei sehr behördensprachlich formuliert
gewesen". Auch die Frage der vollen Kostenübernahme des Schadens am Polizeiwagen soll noch einmal überprüft werden, wobei der behördliche Ermessungsspielraum jedoch sehr gering sei.
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