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CDU und FDP verhindern Tierschutz-Verbandsklage in NRW |
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Freitag, 22. Januar 2010 |
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Bei der Abstimmung im Düsseldorfer Landtag zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen stimmten CDU und FDP gegen den eingebrachten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Die Befürworter erhoffen sich im Vorfeld der Landtagswahl jedoch noch ein Umdenken bei der Regierungsparteien.
Der Gesetzentwurf zielte auf die Einführung
der tierschutzrechtlichen Verbandsklage nach Bremer Vorbild ab. Im Bundesland Bremen können
dafür zugelassene Tierschutzverbände nach ihrer Ansicht falsche
Behördenentscheidungen gerichtlich überprüfen lassen. Wenn die
Tierschützer vor Gericht Recht erhalten, wird die Entscheidung der Behörde zwar nicht
automatisch korrigiert. Das Urteil muss aber nach bei künftigen
Anordnungen beachtet werden. Der deutsche Tierschutzbund erläutert die Vorgehensweise an einem Beispiel: Eine fälschlich erteilte
Tierversuchsgenehmigung würde demnach nicht automatisch
aufgehoben, soll aber in diesem Fall auch nicht verlängert werden.
Befürworter des Gesetzesentwurfs hatten im Vorfeld der Abstimmung in NRW noch einmal zu einer Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag aufgerufen. Die tierschutzpolitischen Sprecher von SPD und B90/Die Grünen, deren Fraktionen sich für die Einführung des Klagerechtes auch in NRW ausgesprochen hatten, erläuterten den Demonstranten, weshalb sie das Klagerecht im Tierschutz für unverzichtbar halten.
Doch die Entscheidung der CDU und FDP-Parlamentarier stand fest. Mit ihrer Regierungsmehrheit verhinderten die beiden Parteien die Einführung des Gesetzes in NRW zumindest vorläufig. Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. zeigte sich dennoch zuversichtlich, Schwarz-Gelb im Vorfeld der diesjährigen Landtagswahl am 9. Mai für die Tierschutz-Verbandsklage gewinnen zu können.
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